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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Nottertal - Heilinger Höhen

Lagebezeichnung:

Mehlersche Straße, L2096

Gemarkung: Obermehler

Beteiligte Eigentümer: Flur 11, Flurstück 81, 92

Gemarkung: Großmehlra

Beteiligte Eigentümer: Flur 12, Flurstück 173, 174

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

10.09.2026 bis 12.10.2026

in der Zeit

Montag - Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr und

13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

in den Räumen des

Thüringer Landesamtes für

Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Leinefelde-Worbis

Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Leinefelde-Worbis, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis Widerspruch eingelegt werden.

Leinefelde-Worbis, ...

Im Auftrag

gez. Florian Beyerbach

Referatsleiter