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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 19/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

In der 2. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 19. August 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

13/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die geänderte Tagesordnung der 2. Stadtratssitzung vom 19.08.2024 in Schlotheim.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

14/02/10/2024

Die Fraktion BSO beantragt zum Beschlussvorschlag „Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Übertragung der Stadtratssitzungen auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen“ folgende Änderung: Die Worte „auch in der 2. Hälfte des Jahres 2024“ werden durch die Worte „bis zum 31.12.2025“ ersetzt.

Der Beschluss wurde mehrheitlich per Niederschrift abgelehnt.

15/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, dass auch in der 2. Hälfte des Jahres 2024 alle öffentlichen Stadtratssitzungen aufgezeichnet und im Nachgang der jeweiligen Sitzung auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung der Videoaufzeichnung erfolgt unter folgenden Maßgaben:

1.

Von allen Abgeordneten ist eine „Informierte Einwilligungserklärung“ vor jeder Stadtratssitzung einzuholen.

2.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte kann jedes Stadtratsmitglied verlangen, dass derartige Aufnahmen während seines mündlichen Vortrags abgestellt werden.

3.

Die Kameraposition ist so festzulegen, dass nur das jeweilige Stadtratsmitglied am Rednerpult und das Präsidium neben dem Rednerpult aufgezeichnet werden.

4.

Für Redebeiträge in der Einwohnerfragestunde ist von dem jeweiligen Bürger ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild- und Tonaufzeichnung einzuholen. Liegt kein Einverständnis vor, erfolgt keine Aufzeichnung des Beitrags.

5.

Soll Mitarbeitern der Verwaltung, Sachverständigen oder Personen, die zu bestimmten Tagesordnungen Erläuterungen vornehmen, das Rederecht erteilt werden, so ist im Vorfeld ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild- und Tonaufzeichnung einzuholen.

6.

An den Sitzungen teilnehmende Bürger müssen „ausgeblendet“ werden.

7.

Die Internetübertragung der Stadtratssitzungen erfolgt über die Website der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

8.

Es werden jeweils die zwei letzten Sitzungen auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Urheberrechte des Bild- und Tonmaterials liegen bei der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. Eine Vervielfältigung der Übertragung ist somit nicht erlaubt.

9.

Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher und Stadtratsmitglieder sind unzulässig.

Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.

16/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2024.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

17/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen für die Legislaturperiode 2024 - 2029.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

18/02/10/2024

Die Fraktion BSO beantragt zum Beschlussvorschlag „Beratung und Beschlussfassung zur Entsendung von Stadtratsmitgliedern in den Kriminalpräventiven Rat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen“ folgende Änderung: Der Name „Marcel Schwabe“ wird durch den Namen „Stephan Isenhuth“ ersetzt.

Der Beschluss wurde mehrheitlich per Niederschrift abgelehnt.

19/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, die vom Bürgermeister vorgeschlagenen Stadtratsmitglieder Susanne Ziegler und Marcel Schwabe in den Kriminalpräventiven Rat zu entsenden.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

20/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Termine für die Sitzungen des Stadtrats im 2. Halbjahr 2024 und empfiehlt die Termine für die Sitzungen der Ausschüsse und der Ortschaftsräte zur Beratung des Haushaltsplans 2025 im 2. Halbjahr 2024 gemäß dem Sitzungsplan.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

21/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen stimmt der Vereinbarung über die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde Körner und die Gemeinde Marolterode durch die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

22/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Abwägung der zum Entwurf der des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstr. OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei. Die Beteiligten sind über das Abwägungsergebnis zu unterrichten.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

23/02/10/2024

Dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner Sitzung:

a)

die Billigung des überarbeiteten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen im festgesetzten Geltungsbereich einschl. Textlicher Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung.

b)

die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich der Begründung nebst Anlagen sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der vorliegenden Fassung

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

24/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in der Gemarkung Issersheilingen Flur 3, Flurstück 217/6 zur Absicherung eines Leitungs- und Wegerechtes zugunsten der BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden zur Erschließung des geplantes Windfeldes Körner/Bothenheilingen. Eine Entschädigung wurde bereits im Stadtrat beschlossen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

25/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vertragsverhandlung und jeweils separaten Vertragszeichnung der Vereinbarung über die Bereitstellung von Löschwasser durch das leitungsgebundene Trinkwasserversorgungssystem des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza für den OT Bothenheilingen und den OT Neunheilingen. Der Stadtrat ist über den geschlossenen Vertrag unmittelbar nach Zeichnung zu unterrichten.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

26/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe Planungsleistungen, Auftragsvergabe Bauleistungen und Umsetzung zur Errichtung eines Löschwasserbehälters im OT Bothenheilingen. Dem Stadtrat ist das jeweilige Ergebnis der Vergabe mitzuteilen, der Stadtrat ist über den jeweils aktuellen Stand zu informieren.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

27/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe Planungsleistungen, Auftragsvergabe Bauleistungen und Umsetzung zur Errichtung eines Löschwasserbehälters im OT Neunheilingen. Dem Stadtrat ist das jeweilige Ergebnis der Vergabe mitzuteilen, der Stadtrat ist über den jeweils aktuellen Stand zu informieren.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

28/02/10/2024

Der Stadtrat beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Materialkosten für die Straßeninstandsetzung des Volkenrodaer Weges im OT Schlotheim. Der gewerbliche Anlieger, die Firma Schnepfe Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, führt die Leistungen auf eigene Kosten (Arbeits- und Maschinenleistungen) aus. Die Materialbereitstellung/ Organisation erfolgt ebenfalls über diese Firma. Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die überplanmäßigen Ausgaben und Minderausgaben:

VMH 2024 bisher

2.63 00 002.94 00 13

Planung Volkenrodaer Weg

15.000,00 €

2.63 00 008.94 00 01

Neunheilingen, Instandsetzung Scharfe Gasse

25.000,00 €

neu

VMH 2024 überplanmäßige Ausgaben

2.63 00 002.94 00 13

Volkenrodaer Weg

40.000,00 €

VMH 2024 Minderausgabe

2.63 00 008.94 00 01

Neunheilingen, Scharfe Gasse

0,00 €

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

29/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe Anschaffung und Aufstellung von 2 Streusalzsilos für den Bauhof einschließlich Herstellung des Unterbaus, Entsorgung des alten Bürocontainers sowie anfallende Planungsleistungen für das Baugenehmigungsverfahren. Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

30/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Erwerb der Straßenrandfläche Gemarkung Großmehlra, Flur 13, Flurstück 191/22 mit einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 50m² von der Evangelischen Kirche vertreten durch das Kreiskirchenamt Eisenach.

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

31/02/10/2024

Dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird die Entwicklung der Baumaßnahme Bürgerhaus Obermehler zur Kenntnis und Empfehlung vorgestellt.

Durch Einsparungen in den Bauabschnitten 1+2 soll eine Erweiterung des Bauvorhabens bereits auf den Bauabschnitt 3 (nur ein Teilbereich der Fassade) erfolgen. Sollten zusätzlich weitere Mittel durch die Städtebauförderung bereitgestellt werden, soll die gesamte Fassade des Bauabschnittes 3 (Hofseite) umgesetzt werden. Die Finanzierung des Eigenanteils soll über die Neugliederungsprämie erfolgen. Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Erweiterung der Baumaßnahme um den Bauabschnitt 3 (nur Fassade Hofseite). Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung zur Förderung beauftragt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

32/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 242/17/10/2022 vom 12.12.2022 zu einem möglichen Verkauf des Bioheizwerkes an die ortsansässige Firma CMA creativ design, Ahornweg 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen mit einem vorangehenden kurzzeitigen öffentlichen Angebot.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

33/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

34/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

38/02/10/2024

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Bekanntmachung der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse: 35/02/10/2024, 36/02/10/2024 und 37/02/10/2024.

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.

gez. Alexander Blankenburg

Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen