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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.909.917,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.289.056,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

 — 

330 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v.H.

2.

Gewerbesteuer

406 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 1.450.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Der Gesamtbetrag der von den zu erfüllenden Gemeinden Körner und Marolterode zu leistende Verwaltungsaufwand wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 8

Zuweisungen an die Ortschaften für Kulturpflege werden wie folgt festgesetzt:

Ortschaft Schlotheim

16.945,00 EUR

Ortschaft Bothenheilingen

2.185,00 EUR

Ortschaft Issersheilingen

710,00 EUR

Ortschaft Kleinwelsbach

650,00 EUR

Ortschaft Neunheilingen

2.295,00 EUR

Ortschaft Obermehler

5.380,00 EUR

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 18.01.2023 —  (Siegel)

Roth

Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Die Haushaltssatzung 2023 wird hiermit bekannt gemacht:

Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.01.2023 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Entsprechend § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO wird die Eingangsbestätigung zur Haushaltssatzung erteilt. Vor der öffentlichen Bekanntmachung ist die Satzung vom Bürgermeister auszufertigen. Der Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen liegen in der Zeit vom

30.01.2023 - 10.02.2023

in der Stadtverwaltung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachbereich Finanzen während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1.

Roth

Bürgermeister