Der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter" ist ein kommunaler Aufgabenträger der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung für 9.000 bzw. 16.800 Einwohner, der ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe sowie der Landwirtschaft.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit (39 Std./Woche) zu besetzen.
Ihnen obliegt die qualifizierte Leitung und Führung der laufenden Geschäfte des Trink- und Abwasserzweckverbandes sowie die Gewährleistung einer zukunftssicheren und hochwertigen
Trinkwasserversorgung als auch Abwasserentsorgung.
Ihr Aufgabenbereich umfasst:
Folgende fachliche Voraussetzungen und Qualifikationen sollten Sie mitbringen:
Wir bieten Ihnen:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 31.01.2025 an den
| Trink- und Abwasserzweckverband „Notter" |
| Sitz Schlotheim |
| z.H. des Verbandsvorsitzenden |
| Thomas-Müntzer-Straße 2, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
| oder per Mail in PDF-Format: | |
| bewerbung@tazv-notter.de |
Hinweis:
Auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (m/w/d) in der Sprache wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit in unserer Ausschreibung verzichtet.
Der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ sieht sich der Vielfalt verpflichtet, engagiert sich für Chancengleichheit und fördert Integration und Inklusion. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Absatz 4 ThürDSG ordnungsgemäß gelöscht/vernichtet.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Hinweise zum Datenschutz:
Um ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren zu gewährleisten, werden die Grunddaten der Bewerber/innen bis zum Abschluss des Verfahrens elektronisch erfasst und gespeichert. Sollten Sie mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen. Die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.