Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.132.548,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.259.543,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 1.450.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 6
Der Gesamtbetrag der von den zu erfüllenden Gemeinden Körner und Marolterode zu leistende Verwaltungsaufwand wird auf 239.400,00 € festgesetzt.
§ 7
Zuweisungen an die Ortschaften für Kulturpflege werden wie folgt festgesetzt:
| Ortschaft Schlotheim | 14.900,00 € |
| Ortschaft Bothenheilingen | 2.200,00 € |
| Ortschaft Issersheilingen | 700,00 € |
| Ortschaft Kleinwelsbach | 700,00 € |
| Ortschaft Neunheilingen | 2.300,00 € |
| Ortschaft Obermehler | 14.515,00 € |
| Ortschaft Hohenbergen | 700,00 € |
| Ortschaft Mehrstedt | 1.000,00 € |
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in einer separaten Hebesatz-Satzung festgehalten.
Die Werte der Hebesätze lauten darin wie folgt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — 330 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 406 v.H. | |
Nottertal-Heilinger Höhen, den 15. Januar 2025 — (Siegel)
gez. Blankenburg
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.
Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:
| 1. | Mit Beschluss Nr. 69/04/10/2024 des Stadtrates der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen vom 2. Dezember 2024 wurde die Haushaltssatzung beschlossen. |
| 2. | Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht |
| AZ. 07.3-1512-0138/24 vom 17. Dezember 2024 |
Bekanntmachungshinweise:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der in Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2025:
Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen in der Zeit vom
27. Januar 2025 bis 10. Februar 2025
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 15. Januar 2025
gez. Blankenburg
Bürgermeister