Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12. September 2023 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
1.
| Wahlberechtigte insgesamt | 4.369 |
| Zahl der Wähler/innen | 2.374 |
| Wahlbeteiligung | 54,3 % |
| Ungültige Stimmen | 87 |
| Gültige Stimmen | 2.287 |
2.
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
| Nr. | Wahlvorschlag | Stimmen | % |
| 1 | Blankenburg, Alexander | 1.444 | 63,1 |
| 2 | Gehret, Nicole | 843 | 36,9 |
3.
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:
| Alexander Blankenburg, |
| er ist zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt. |
4.
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, 99974 Mühlhausen, Lindenhof 1, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 12. September 2023
Michael Apel
Wahlleiter der
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen