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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 20/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich ehemaliger Gasspeicher der Gemeinde Marolterode

Hier:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 (1) BauGB

Verlängerung der Auslegungsfrist bis 11.10.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 09.08.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich ehemaliger Gasspeicher der Gemeinde Marolterode gefasst, der Vorentwurf wurde gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Für die Gemeinde Marolterode liegt ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992 vor. Bisher wird die Nutzung von Flächen durch regenerative Energiequellen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Marolterode nicht beachtet. Spezifische Grundsätze oder Ziele in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien sind dem FNP nicht zu entnehmen. Daher beabsichtigt die Gemeinde Marolterode durch die vorliegende 2. Änderung des Flächennutzungsplanes die grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage und Anlagen zur Wasserstoff-Gewinnung zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Marolterode. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 150.000 m² innerhalb der Gemarkung Marolterode, Flur 3.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich ehemaliger Gasspeicher der Gemeinde Marolterode, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen vom

02.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Parallel wird der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich ehemaliger Gasspeicher der Gemeinde Marolterode, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung vom 02.09.2024 bis einschließlich 13.10.2024 im Internet unter der Adresse https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Anlage: Übersichtsplan

Marolterode, den 10.09.2024

J. Haase

Bürgermeister