Hier: Verlängerung der Auslegungsfrist bis 25.10.2024
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in der Sitzung am 19.08.2024 den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A+B) und der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Begründung nebst Anlagen (Teil C) liegen vom
16.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024
in der Stadtverwaltung Nottertal - Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal - Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten:
| montags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
| dienstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| mittwochs | geschlossen |
| donnerstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Parallel wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 16.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024 im Internet unter der Adresse https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Um die weitere städtebauliche Entwicklung des Einzelhandelsstandortes in der Bahnhofstraße für künftige Vorhaben nach den Vorgaben des Baugesetzbuches zu sichern, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" erforderlich und wird wie folgt begründet:
Die Handelskette Netto betreibt langjährig in der Landgemeinde Nottertal-Heilinger Höhen im OT Schlotheim einen Lebensmittelmarkt im zentralen Stadtgebiet, am Standort des ehemaligen Bahnhofs. Diese Filiale ist neben dem Edeka-Markt und dem Aldi-Markt ein Träger der lokalen Grundversorgung.
Nun sollen Baukörper und Innenausbau jedoch an die Erfordernisse einer modernen Handelsimmobilie sowie an geänderte Kundenwünsche und eine zeitgemäße Präsentation der Warensortimente angepasst werden.
Die bisherige Flächengröße mit rd. 800 m² soll auf 1.000 m² verändert werden. Der Bäcker in der Vorverkaufszone soll um einen Gastronomiebereich erweitert werden.
Nottertal-Heilinger Höhen, 10.09.2024
A. Blankenburg
Bürgermeister