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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

BEKANNTMACHUNG

Standortvergabe für Altkleidercontainer für dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026

Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, die Gemeinde Körner und die Gemeinde Marolterode haben in einer gemeinsamen Standortkonzeption Kriterien für die Vergabe der Standorte für Altkleidercontainer festgelegt.

Das Aufstellen von Altkleidercontainern im öffentlichen Straßenraum ist gemäß § 18 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, denn dadurch wird der öffentliche Raum über den Gemeingebrauch hinaus benutzt. Die Entscheidung über die Erlaubnis einer Sondernutzung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bzw. als erfüllende Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Marolterode sowie gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Körner.

Es ist festzustellen, dass einige Betreiber von Altkleidersammlungen Sondernutzungs-erlaubnisse nach Ablehnung durch die Gemeinden einklagen. Oftmals werden in diesen Rechtsstreiten die Kommunen zu hohen Entschädigungszahlungen verurteilt. Die Umsetzung der in o.g. Standortkonzeption beschriebenen Verfahrensweise ist gleichbedeutend mit einer erhöhten Rechtssicherheit gegenüber Klagen von Betreibern von Altkleidersammlungen.

Die gemeinsame Standortkonzeption für Altkleidercontainer verfolgt folgende Ziele:

  1. Der „Wildwuchs“ an Sammelcontainern für Altkleider wird im Gebiet der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, der Gemeinde Marolterode und der Gemeinde Körner (Verwaltungsgebiet) abgebaut.
  2. Die Sammelcontainer für Altkleider werden im Verwaltungsgebiet gleichmäßig verteilt.
  3. Negative Auswirkungen auf das Stadtbild werden reduziert.
  4. Die Gleichbehandlung bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen wird gesichert.

Die gemeinsame Standortkonzeption für Altkleidercontainer kann auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unter www.nottertal-heilingerhoehen.de als PDF-Datei eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.

Verfahrensweise

Die Bewerbung für eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Altkleidercontainern für das Jahr 2026 ist ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im „Heimatbote“ - Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und der Gemeinden Körner und Marolterode - möglich.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. November 2025.

Bei Fragen können sich interessierte Bewerber an die Mitarbeiter des Haupt- und Ordnungsamtes der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unter der Tel.-Nr.: 036021 / 98-254 oder per Mail: post@stadt-nhh.de wenden.

Zusammenfassung der Standorte für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (Sondernutzungssatzung), § 2 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Marolterode (Sondernutzungssatzung) sowie § 2 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Körner (Sondernutzungssatzung)

Apel

Verwaltungsleiter

Haupt- und Ordnungsamtsleiter