In der 21. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Marolterode am 22. September 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
100/21/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt die Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2023 ohne den TOP 7.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
101/21/2023
Die TEAG Solar GmbH, Erfurt hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode (Aufstellungsbeschluss) gestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: |
| Gemarkung Marolterode, Flur 3, Flurstücke: 38/4 |
| c) | Vorhabenträger ist: |
| TEAG Solar GmbH |
| Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt |
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, TEAG Solar GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
| e) | Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen. |
Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.
103/21/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt die Bekanntmachung des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsses Nr: 102/21/2023 Top 1.
Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.
Die gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.
Haase
Bürgermeister