Bereits im letzten Amtsblatt informierten wir darüber, dass unser gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK) überzeugt hat und wir als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung aufgenommen wurden.
Neben unseren kommunalen Startprojekten:
werden auch Maßnahmen an privaten Gebäuden sowie an Gebäuden von Vereinen, Institutionen und anderen gefördert.
Hierzu finden zwei Einwohnerversammlungen in Nottertal-Heilinger Höhen an verschiedenen Orten statt. Diese werden voraussichtlich in der 47. und 48. KW durchgeführt. Hier werden alle interessierten Personen über die Fördermöglichkeiten durch unser betreuendes Planungsbüro informiert. Über die genauen Termine und Orte werden wir in der nächsten Ausgabe informieren.
Die erste Antragstellung ist für das Jahr 2024 möglich. Der entsprechende Förderantrag ist bis zum 15.01.2024 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zu stellen. Weitere Antragstellungen sind dann jährlich jeweils zum 15.01. möglich. Um den Termin der Antragstellung 15.01.2024 noch sicherzustellen, ist auch vor den Einwohnerversammlungen bereits eine Terminvereinbarung mit dem betreuenden Planungsbüro über die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Bauamt, Frau Eckardt, unter Tel. 036021/98217.