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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Gemeinderat Marolterode

In der 9. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Marolterode am 23. Oktober 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

36/09/2025

Der Gemeinderat Marolterode genehmigt die Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2025.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

37/09/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt die Abwägung der zum Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich ehemaliger Gasspeicher der Gemeinde Marolterode eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Marolterode sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

38/09/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die 2. Änderung (Stand 23.10.2025) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Marolterode.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 ist zu jedermanns Einsicht bereit zu halten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben, Ort und Zeiten der Möglichkeit der Einsichtnahme sind anzugeben.

Die wirksame 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

Von einer Neubekanntmachung nach § 6 Abs. 5 wird abgesehen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

39/09/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt die Abwägung der zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Marolterode sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

40/09/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt den Entwurf des vorliegenden Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode.

Der Bürgermeister der Gemeinde Marolterode wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, der TEAG Solar GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Herr Stefan Zaubitzer, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, diesen Durchführungsvertag gemäß § 12 BauGB abzuschließen, der die vollständige Übernahme aller erforderlichen Kosten im Planverfahren sowie die Umsetzung des Vorhabens regelt. Zusätzlich wird die Bereitstellung von Löschwasser für das Vorhaben vereinbart. Der Entwurf ist der Anlage zu entnehmen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

41/09/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode (Fassung 23.10.2025) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

b)

Die Begründung mit Umweltbericht (Fassung 23.10.2025) (Teil C) wird nebst den Anlagen (Biotopübersicht spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung) gebilligt.

c)

Die Hinweise (Teil der Planzeichnung) sind bei der weiteren Umsetzung zu beachten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung zu beantragen und die Genehmigung / den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben, Ort und Zeiten der Möglichkeit der Einsichtnahme sind anzugeben.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch gemäß §10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

42/09/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt den Entwurf des vorliegenden Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Neuanlagen) mit der TEAG Solar GmbH.

Der Bürgermeister der Gemeinde Marolterode wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, der TEAG Solar GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Herr Stefan Zaubitzer, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, diesen Vertrag abzuschließen. Der Entwurf ist der Anlage zu entnehmen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

43/09/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt die Abwägung der zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktions- anlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Marolterode sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

44/09/2025

Dem Gemeinderat der Gemeinde Marolterode wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung einschl. Umweltbericht sowie Anlage 1 Biotopübersicht, Anlage 2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Anlage 3 Schallimmissionsprognose, Anlage 4 Maßnahmeblatt Kompensation, Anlage 5 Brandschutznachweis, Anlage 6 Vorstudie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zur Billigung, Trägerbeteiligung und Öffentlichen Auslegung zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Maroltrode beschließt in seiner Sitzung:

a)

die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung einschl. Umweltbericht sowie Anlage 1 Biotopübersicht, Anlage 2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Anlage 3 Schallimmissionsprognose, Anlage 4 Maßnahmeblatt Kompensation, Anlage 5 Brandschutznachweis, Anlage 6 Vorstudie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

b)

die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung einschl. Umweltbericht sowie Anlage 1 Biotopübersicht, Anlage 2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Anlage 3 Schallimmissionsprognose, Anlage 4 Maßnahmeblatt Kompensation, Anlage 5 Brandschutznachweis, Anlage 6 Vorstudie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

c)

die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung einschl. Umweltbericht sowie

Anlage 1 Biotopübersicht, Anlage 2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Anlage 3 Schallimmissionsprognose, Anlage 4 Maßnahmeblatt Kompensation, Anlage 5 Brandschutznachweis, Anlage 6 Vorstudie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.

Haase

Bürgermeister