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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

und Erteilung der Entlastung

1.

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2025 (Beschluss-Nr.: 54/10/STR/2025) hat der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 beschlossen.

2.

Mit den Beschlüssen vom 20. Oktober 2025 (Beschluss-Nr.: 55/10/STR/2025, 56/10/STR/2025, 57/10/STR/2025) hat der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamts des Unstrut-Hainich-Kreises beschlossen, den Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.

Auslegungshinweis

Die festgestellte Jahresrechnung 2023 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 17. November 2025 bis 1. Dezember 2025 in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, in den Diensträumen 103 und 104 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2024 werden die o.g. Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 5. November 2025

Blankenburg

Bürgermeister