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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Altbau

Anbau

Öffentliches Verkaufsangebot

der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Objekt:

Wohnhaus, Blumenstraße 22 in

99994 Nottertal-Heilinger Höhen

OT Bothenheilingen

Gemarkung Bothenheilingen,

Flur 5, Flurstück 437

Mindestgebot:

20.000,00 €

Grundstücksfläche:

579 m²

Gebäudenutzfläche:

514,00 m²

Baujahr:

ca. 1850 / Anbau ca. 1986

Objektangaben:

Es handelt sich um ein dreigeschossiges, sanierungsbedürftiges Gebäude mit fünf ehemaligen Wohneinheiten (EG links 65m², EG rechts 73m², OG links 80m², OG rechts 109m², DG 53m²) und einem Schuppen.

Das Objekt liegt im Ortsteil Bothenheilingen.

Das Gebäude ist teilunterkellert, es wurde in traditioneller Mauerwerks- und Fachwerkbauweise errichtet. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen mit Strom, Wasser und Abwasser, Telefon. Es liegt an einer öffentlichen Straße mit Gehweg. Denkmalschutz besteht nicht. Eine Zentralheizung gibt es nicht. Einzelne Räume sind mit Ölofen beheizbar. Es besteht Sanierungsstau im Bereich Sanitär, Elektro, Heizung, Wärmedämmung und Dachsanierung.

Das Objekt ist zum Zeitpunkt unbewohnt.

Örtliche Lage:

Anbieter, Angebotsbedingungen:

Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beabsichtigt, das Objekt zum Höchstgebot zu veräußern.

Das Mindestgebot liegt bei 20.000,00 €. Das Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Bieterverfahren - Blumenstraße 22“ bis zum 12.12.2025 im Rathaus abzugeben.

Schriftliche Angebote richten Sie bitte an die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen OT Schlotheim.

Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer.

Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Über den Verkauf des Objektes entscheidet der Stadtrat. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages frei. Ferner behält sich die Stadt vor, die Ausschreibung zurück zu nehmen. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

Alle Angaben in diesem Exposé, insbesondere auch Zahlen und Größenangaben, sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjektes dar.

 — Alle Angaben ohne Gewähr.