Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), hat der Gemeinderat der Gemeinde Körner in seiner Sitzung am 25. September 2025 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Körner (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen:
Artikel 1
In der „Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung Körner Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren“ erhält die Laufende Nummer 3.5 folgende Fassung:
| „3.5 | Aufstellung von Plakatträgern und Plakatständern mit Ausnahme derjenigen Plakatträger und Plakatständer, die für kirchliche und gemeinnützige Veranstaltungen, für Veranstaltungen ortsansässiger gemeinnütziger Vereine sowie durch Parteien zur Wahlkampfwerbung aufgestellt werden |
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| je Plakat bis A1 | 0,25 p/T | 0,00 | 0,25 p/T | 0,00 |
| je Großfläche bis 6 m² | 20,00 p/W | 0,00 | 0,00 | 0,00“ |
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Körner, den 17. November 2025
Niebuhr
Bürgermeister — (Dienstsiegel)
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Körner, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.
Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:
| 1. | Mit Beschluss Nr. 20/07/GR/2025 des Gemeinderates der Gemeinde Körner vom 25. September 2025 wurde die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Körner (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen. |
| 2. | Eingangsbestätigung: |
| Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht Akt.Z.: 07.3-1528-0075/25 vom 9. Oktober 2025 |
Bekanntmachungshinweise:
Entsprechend § 2 Abs. 5 ThürKAG wird der Eingang der o.g. Satzung bestätigt.
Die Satzung kann gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG öffentlich bekannt gemacht werden.
Vor der öffentlichen Bekanntmachung ist die Satzung durch den Bürgermeister auszufertigen. Die Regelungen zum Bekanntmachungswesen in der Hauptsatzung der Gemeinde Körner sind zu beachten. Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Körner unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der in Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Körner, den 17. November 2025
Niebuhr
Bürgermeister