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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Körner

Gemeinderat der Gemeinde Körner

In der 8. Gemeinderatsitzung der Gemeinde Körner am 13. November 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

28/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner genehmigt die Niederschrift der 7. Gemeinderatssitzung vom 25. September 2025.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

29/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die anliegende Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Körner einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

30/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den Finanz- und Investitionsplan 2024 - 2028 der Gemeinde Körner zum Nachtragshaushaltsplan 2025.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

31/08/GR/2025

Die Windpark Körner-Bothenheilingen GmbH & Co. KG GmbH hat den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Bothenheilingen und Körner gestellt.

Es befinden sich 3 Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Körner.

Die Antragstellerin begehrt die abschließende Genehmigung der gesamten Anlage.

Zum Vorhaben ist eine Erklärung zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB abzugeben.

1.

a)

zwingende Einhaltung der Schallimmissionswerte durch Steuerung der Anlagen, um die Belastung insbesondere in den Nachtstunden für die Anwohner so gering wie möglich zu halten; betroffen ist Immissionsort A

Prüfung der Einbeziehung der Schallemissionen aus der Vorbelastung durch die Landwirtschaft Körner, der Standorte der Geflügelanlagen in Hohenbergen sowie vorhandener Wärmepumpen im Einzugsbereich der Immissionsstandorte

b)

zwingende Einhaltung der Schattenwurfdauer durch Steuerung der Anlagen (Abschaltzeiten)

2.

Die Löschwasserversorgung durch die Gemeinde ist nur im Rahmen der auf den Fahrzeugen befindlichen Löschwassermengen gesichert. Im Brandschutzkonzept (Abschnitt 12.6) sind bis auf WEA 03 andere Standorte für die WEA angegeben (siehe Punkt 1.5.1). Es ist sicherzustellen, dass das Brandschutzkonzept auch für die hier angegebenen Standorte gilt. Im Punkt 3.5 wurde auf die Stellungnahme des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza zum Löschwasser hingewiesen. Die Gemarkung Körner liegt im Verantwortungsbereich des TAZV „Notter“. Die Stellungnahme ist einzuholen und in das Brandschutzkonzept einzubauen. Im Brandschutzkonzept wurde ein Pendelbetrieb der Löschwasserfahrzeuge angegeben. Der Bedarf ist durch den Vorhabenträger zu ermitteln, zusätzlicher Bedarf ist im Rahmen des Objektschutzes nachzuweisen bzw. zu vereinbaren.

3.

Der Ausbau (Art und Weise) gemeindlicher Wege ist abzustimmen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

32/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Körner über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung).

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

33/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt, das Einvernehmen zu folgenden im Kindergarten „Spielmobil“ in Körner zu erhebenden Kindergartenbeiträgen herzustellen:

ab 1. Januar 2026:

ab 1. Januar 2027:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

34/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2026 des Priorats für Kultur und Soziales gemn. e.V. für den Kindergarten „Spielmobil“ in Körner. Der Zuschuss der Gemeinde Körner an das Priorat für Kultur und Soziales beträgt für das Haushaltsjahr 2026 im Plan 891.100,27 Euro.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

35/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan der Wohnungen für das Haushaltsjahr 2026.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

36/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den anliegenden Forstwirtschaftsplan 2026.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

37/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die anliegende Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Körner einschließlich Anlagen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

38/08/GR/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den Finanz- und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2025 - 2029.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.

Niebuhr

Bürgermeister