Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ gefasst. In der Gemeinderatssitzung am 23.10.2025 wurde der Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ ist die Überplanung des Grundstücks, Gemarkung Marolterode, Flur 3, Flurstücks 38/4 (tlw). Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wasserstoff-Elektrolyse-Anlage sowie eines Wasserstoffspeichers geschaffen werden. Hierfür wird das Plangebiet gem. § 11 Abs. 1 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Wasserstoff“ und als sonstiges Sondergebiet „Gasspeicher“ ausgewiesen. Weiterhin werden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung einschließlich Umweltbericht mit Biotopübersicht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Schallimmissionsprognose nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Maßnahmeblatt Kompensation, Brandschutznachweis und Vorstudie zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung werden gemäß §3 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 01.12.2025 bis 16.01.2026 (einschließlich)
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/.
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite der GLU GmbH Jena
https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Weiterhin können die Unterlagen von jedermann, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, in der Zeit
vom 01.12.2025 bis 16.01.2026 (einschließlich)
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, welche elektronisch abgegeben werden sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: post@stadt-nhh.de
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt sich unmittelbar südwestlich der Ortslage Marolterode an und umfasst eine Fläche von ca. 2,66 ha.
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
| 1. | Umweltbericht mit einer | |
| 1.1. | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter: | |
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| - | Arten und Lebensgemeinschaften, |
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| - | Boden, |
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| - | Wasser, |
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| - | Klima und Lufthygiene, |
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| - | Landschaftsbild und Erholung, |
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| - | Mensch, |
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| - | Kultur und sonstige Sachgüter |
| 1.2. | naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. | |
| 1.3. | Übersicht der im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Biotoptypen. | |
| 2. | spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP). | |
| 3. | Schallimmissionsprognose nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) | |
| 4. | Maßnahmenblatt Kompensationsmaßnahmen | |
| 5. | Brandschutznachweis | |
| 6. | Vorstudie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung | |
| 7. | Umweltrelevante Stellungnahmen | |
| 7.1 | Stellungnahme des Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis (Fachdienst Bau und Umwelt, Untere Bauaufsichtsbehörde) mit Bezug auf das Schutzgut: Boden | |
| 7.2 | Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis mit Bezug auf das Schutzgut: Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild und Erholung | |
| 7.3 | Stellungnahme des Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis (Fachdienst Bau und Umwelt, Untere Wasserbehörde) mit Bezug auf das Schutzgut: Wasser | |
| 7.4 | Stellungnahme des Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis (Fachdienst Bau und Umwelt, Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde) mit Bezug auf das Schutzgut: Boden | |
| 7.5 | Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit Bezug auf das Schutzgut: Kultur und sonstige Sachgüter | |
| 7.6 | Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Bezug auf das Schutzgut: Boden und Arten und Lebensgemeinschaften | |
| 7.7 | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz mit Bezug auf das Schutzgut: Klima und Lufthygene, Boden, Wasser, | |
Es wird darauf aufmerksam gemacht,
Anlage: Übersichtsplan
J. Haase
Bürgermeister
Marolterode, den 27.11.2025