In der 25. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 06.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
326/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 6. November 2023 in Schlotheim.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
327/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Abwägung der zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.
Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei. Die Beteiligten sind über das Abwägungsergebnis zu unterrichten.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
328/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Abschluss des vorliegenden Durchführungsvertrages zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
Der Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Teletronic Energy GmbH & Co KG, Bernahrdstraße 100, 01187 Dresden einen Durchführungsvertag gemäß § 12 BauGB abzuschließen, der die vollständige Übernahme aller erforderlichen Kosten im Planverfahren regelt sowie
| a) | die Nachpflanzung und dauerhafte Erhaltung der Hecken auf dem Plangrundstück, welche als Ausgleichsmaßnahme ausgewiesen waren bzw. sind |
| b) | die Übernahme aller Leistungen, welche aus Forderungen weiterer Offenlegungen/ Planungen resultieren, auch diese im öffentlichen Bereich |
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
329/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Verkauf des Grundstückes: Sondershäuser Str. 26 im OT Schlotheim, Flur 1 Flurstück 959/328 mit 123 m²
an Frau Jessika Raschka, Weidanger 16, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen OT Schlotheim.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
330/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Grunderwerb einer Verkehrsfläche: Teilfläche von ca. 850 m² aus dem Flurstück 554, Flur 6 in der Gemarkung Mehrstedt.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
331/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Übertragung der Grundstücksfläche zum Hochbehälter Gewerbegebiet OT Schlotheim/ Flugplatz an den Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ zur Herstellung der Einheit zwischen Grund und Boden und Baulichkeit in der Gemarkung Schlotheim Flur 6 Flurstück 840/4 mit 1924 m².
Mit dieser Übertragung sind die folgenden Auflagen verbunden: der Verband übernimmt die Absicherung der Löschwasserbereitstellung für die Gewerbegebiete Schlotheim und Obermehler sowie dem Ort Mehrstedt und Teile der Stadt Schlotheim sowie des OT Obermehler über diesen Behälter.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
332a/25/10/2023
Das BSO beantragt durch Herrn Isenhuth den Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht) zugunsten der Boreas Energie GmbH im OT Issersheilingen in eine andere Stadtratssitzung zu verschieben.
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen lehnt diesen Antrag mehrheitlich ab.
332/25/10/2023
Der der Stadtrat der Stadt NHH beschließt die beschränkte persönlichen Dienstbarkeit in der Gemarkung Issersheilingen Flur 3, Flurstücke 18/3, 48, 39/2 und einer Teilfläche aus 50/8 zur Absicherung eines Wegerechtes zugunsten der BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden zur Erschließung des geplantes Windfeldes Körner/Bothenheilingen. Die Zustimmung zur Dienstbarkeit wird mit der folgenden Verpflichtung verbunden:
| - | Die entgeltliche Entschädigung in Höhe von 2.000,00 € fällig mit 4 Wochen nach Eintragung des Wegerechtes und 4.000,00 € fällig 4 Wochen nach Erteilung der Bauerlaubnis zur Errichtung der ersten WEA (im Windfeld Bothenheilingen/Körner); |
| - | Erstellung eines Spendenkonzeptes durch BOREAS für die durch Windkraft betroffenen Ortsteile der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen - Issersheilingen und Hohenbergen bis zum 31.12.2023 |
Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.
333/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Verkauf der Garagenstellplatz-Grundstücke in der Gemarkung Kleinwelsbach Flur 1 Flurstück 107/19 mit 17 m² und 107/20 mit 17 m² an den Garageneigentümer: Herrn Jörg Erbstößer zur Herstellung der Einheit zwischen Grund und Boden und Gebäude auf der Basis der aktuellen Bodenrichtwerte.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
334/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Termine für die Sitzungen des Stadtrats und des Hauptausschusses im Jahr 2024 für den Zeitraum bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode und für die konstituierende Sitzung des neu gewählten Stadtrats wie folgt:
| Hauptausschuss | Stadtratssitzung |
| Dienstag, 09.01.2024 | Montag, 29.01.2024 |
| Dienstag, 06.02.2024 | Montag, 04.03.2024 |
| Dienstag, 09.04.2024 | Montag, 29.04.2024 |
| Dienstag, 28.05.2024 | Montag, 17.06.2024 |
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
335/25/10/2023
Die Boreas Energie GmbH hat den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung von 20 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Bothenheilingen und Körner gestellt. Es befinden sich 7 Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen in der Gemarkung Bothenheilingen, Flur 1, 2 und 3. Die Antragstellerin begehrt die abschließende Genehmigung der gesamten Anlage. Zum Vorhaben ist eine Erklärung zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB abzugeben. Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner Sitzung das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Hinweisen/ Auflagen zu erteilen
| 1. a) | zwingende Einhaltung der Schallimmissionswerte durch Steuerung der Anlagen um die Belastung insbesondere in den Nachtstunden für die Anwohner so gering wie möglich zu alten; nochmalige Überprüfung der bauplanungsrechtlichen Einstufung der Immissionsorte B, E und G als Allgemeines Wohngebiet (wurde bereits beim Vorbescheid angegeben); Prüfung der Einbeziehung der Schallemissionen aus der Vorbelastung durch die Hähnchenmastanlagen der RMT Landwirtschaft GmbH und der Thüringer Landhähnchen GbR im OT Hohenbergen |
| b) | zwingende Einhaltung der Schattenwurfdauer durch Steuerung der Anlagen (Abschaltzeiten); Überprüfung der bauplanungsrechtlichen Einstufung der Immissionsorte E und F als Allgemeines Wohngebiet |
| 2. | Die Löschwasserversorgung durch die Gemeinde ist nur im Rahmen der auf den Fahrzeugen befindlichen Löschwassermengen gesichert, der Bedarf ist durch den Vorhabenträger zu ermitteln, zusätzlicher Bedarf ist im Rahmen des Objektschutzes nachzuweisen. |
| 3. | Der Ausbau (Art und Weise) gemeindlicher Wege ist abzustimmen. |
| 4. | Für das betroffene Gebiet existiert keine gemeindliche Bauleitplanung. Im 2. Entwurf des Regionalplans Nordthüringen befinden sich die Anlagen im Windvorranggebiet W-15 Körner/ Bothenheilingen. Dieser ist noch nicht rechtskräftig. Bauplanungsrechtlich sind die Anlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig |
| 5. | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ebenfalls im betroffenen Gebiet der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen ausgewiesen werden, da die Eingriffe in die Natur hier stattgefunden haben, das betrifft insbesondere die Kompensationsmaßnahme K2 Stallanlage Grumbach. |
| 6. | Die am Standort vorgefundenen Tierarten sind dauerhaft mit geeigneten Maßnahmen zu erhalten. |
Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.
337/25/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Bekanntmachung des / der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
Beschluss-Nr: 336/25/10/2022 Top 2.
Der Beschluss wird einstimmig abgelehnt.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Alexander Blankenburg
Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen