In der 20. Gemeinderatsitzung der Gemeinde Körner am 16. November 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
207/20/2023
Der Gemeinderat Körner beschließt die Tagesordnung vom 16.11.2023.
Der Beschluss wird laut Niederschrift einstimmig gefasst.
208/20/2023
Der Gemeinderat Körner beschließt die geänderte Tagesordnung vom 16.11.2023.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
209/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2023.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
210/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 30.08.2023.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
211/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt, dass ihm in Einklang mit § 17 (2) 14. der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Körner für die Wohnimmobilien in Gemeindeeigentum ein Wirtschaftsplan vorzulegen ist. Der Plan ist im zuständigen Ausschuss und im Gemeinderat vorzustellen und es sind Fragen zu beantworten. Bevor der Plan im Haushalt der Gemeinde verankert werden kann, ist er vom Gemeinderat formal zu beschließen. Erstmalig erfolgen Vorlage, Erläuterung und Beschluss im Zuge der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
212/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt, im Jahr 2024 eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage zu beschaffen und anschließend zu betreiben. Die erforderlichen Geldmittel in Höhe von bis zu 3.000,00 EUR werden hierfür im Haushaltsplan 2024 vorgesehen und von der Gemeinde bereitgestellt. Die Geschwindigkeitsanzeigenanlage wird in einem festzulegenden Turnus abwechselnd an den Gefahrenstellen des Ortes angebracht. Die Stromversorgung wird über Solarbetrieb oder über die Straßenbeleuchtung sichergestellt. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung beauftragt.
Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.
213/20/2023
Der Gemeinderat Körner beschließt den folgenden Verkauf:
Verkauf einer Teilfläche der Grundstücke in Gemarkung Körner Flur 24 Flurstücke 132, 134 und 146/10 mit einer Gesamtfläche von ca. 4000 m² an die Stiftung Kloster Volkenroda, Gutshof 1, 99998 Körner OT Volkenroda. Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Bodenrichtwertkarte zzgl. der Vermessungskosten. Alle bestehenden Leitungsrechte sind mit zu übernehmen. Für die Zuwegung zum Spielplatz wird der Öffentlichkeit eine Dienstbarkeit als Zugang eingetragen.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
214/20/2023
Der Gemeinderat Körner beschließt die Ausübung des Wiederverkaufsrechtes für den leerstehender Wohnblock „Am Lindenweg 10-12“ in der Gemarkung Körner Flur 1 Flurstück 166/11 mit einer Fläche von 2998 m². Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Rückerwerb zu tätigen. Weiterführend beschließt der Gemeinderat Körner den Weiterverkauf des Flurstückes an die Lano-Projekt GmbH, zu den Konditionen des Verkaufes 2019 mit der Verpflichtung der Sanierung und mit Aus- und Umbau zu einem Seniorenzentrum (Wohngruppen, Tagespflege, altersgerechtes Wohnen), sowie einer Dienstbarkeit zugunsten des Verkäufers mit einer Teilfläche von 250 m² für Stellflächen.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
215/20/2023
Der Gemeinderat Körner beschießt die Aufnahme der Einnahmen und Ausgaben des Forstwirtschaftsplanes zur Einstellung in den Haushalt für das Jahr 2024 in der beigefügten Form.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
216/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 des Priorats für Kultur und Soziales gemn. e.V. Mühlhausen für den Kindergarten „Spielmobil“ in Körner (Stand: 13. Oktober 2023).
Der Zuschuss der Gemeinde Körner an das Priorat für Kultur und Soziales beträgt für das Haushaltsjahr 2024 845.043,34 Euro.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
217/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den Wirtschaftsplan der Wohnungen für das Haushaltsjahr 2024.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
218/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die Über- und Außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben in nachfolgenden Haushaltsstellen des Verwaltungs- u. Vermögenshaushaltes:
VWH
| 1 | Mehrausgabe | 1.3400000.500010 | |
| Unterhaltungskosten | 5.000,00 € | |
| 2 | Mehreinnahme | 1.4640000.161000 | |
| Leistung z. Bewältigung Energiekrise | 10.395,00 € | |
| 3 | Mehreinnahme | 1.4640000.178000 |
|
| Rückerstattung Träger Kita | 24.000,00 € | |
| 4 | Mehrausgabe | 1.5800000.512000 |
|
| Unterhaltungskosten Spielplätze | 6.000,00 € | |
| 5 | Mehrausgabe | 1.6300000.510000 |
|
| Straßenreparaturen | 5.500,00 € | |
| 6 | Mehrausgabe | 1.6300000.511000 |
|
| Winterdienst, Streusalz | 4.000,00 € | |
| 7 | Mehrausgabe | 1.6700000.510000 |
|
| Reparatur Straßenbeleuchtung | 6.000,00 € | |
| 8 | Mehrausgabe | 1.8810000.570000 |
|
| Hausverwalterkosten | 5.000,00 € | |
| 9 | Mehreinnahme | 1.9000000.003000 |
|
| Gewerbesteuer | 107.000,00 € | |
| 10 | Mehreinnahme | 1.9000000.061000 |
|
| Kompensationsbetrag | 11.000,00 € | |
| 11 | Mehreinnahme | 1.9000000.061020 |
|
| Sonderlastenausgleich | 10.460,00 € | |
| 12 | Mehrausgabe | 1.9000000.810000 |
|
| Gewerbesteuerumlage | 11.400,00 € | |
| 13 | Mehrausgabe | 1.9100000.860000 |
|
| Zuführung zum VMH | 119.955,00 € | |
VMH
| 14 | Mehreinnahme | 2.1300001.361000 |
|
| Feuerwehrpauschale | 8.700,00 € | |
| 15 | Mehrausgabe | 2.1300001.935000 |
|
| Erwerb von beweglichen Sachen | 8.700,00 € | |
| 16 | Mehrausgabe | 2.1300001.940002 |
|
| Erneuerung Sanitäranlagen FFW | 10.430,00 € | |
| 17 | Mehreinnahme | 2.4640004.361000 |
|
| Sonderlastenausgleich Klimapakt | 11.600,00 € | |
| 18 | Mehreinnahme | 2.5800001.361000 |
|
| Fördermittel Spielplatz Österkörner | 5.830,00 € | |
| 19 | Mehreinnahme | 2.6300003.361002 |
|
| Fördermittel barr.-freier Fußweg Kloster | 14.000,00 € | |
| 20 | Mehreinnahme | 2.8810003.361000 |
|
| Fördermittel Balkone | 10.635,00 € | |
| 21 | Wenigerausgabe | 2.8810003.940000 |
|
| Baumaßnahme Balkone K.-M.-Str. 1-3 | - 70.500,00 € | |
| 22 | Mehrausgabe | 2.8810003.940002 |
|
| Baumaßnahme Balkone K.-M.-Str. 4-7 | 26.350,00 € | |
| 23 | Mehreinnahme | 2.9100001.300000 |
|
| Zuführung vom VWH | 119.955,00 € | |
| 24 | Wenigereinnahme | 2.9100001.310000 |
|
| Entnahme aus der Rücklage | - 195.740,00 € | |
In der Anlage werden die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen zum beschlossenen Haushaltsplan in Tabellenform dargestellt.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
219/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2024, zuzüglich einer Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 3.000,00 EUR zur Anschaffung einer Geschwindigkeitsregelanlage
Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.
220/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt den Finanz- und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2023 - 2027.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
221/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beruft Herrn Christian Meyer als berufenen Bürger in den Dorfentwicklungsausschuss für Herrn Egon Wolf als Nachrücker.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
222/20/2023
Die Boreas Energie GmbH hat den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung von 20 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Bothenheilingen und Körner gestellt.
Es befinden sich 13 Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Körner in der Gemarkung Körner, Flur 10, 12, 13, 14, 17, 18.
Die Antragstellerin begehrt die abschließende Genehmigung der gesamten Anlage.
Zum Vorhaben ist eine Erklärung zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB abzugeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt in seiner Sitzung das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Hinweisen/ Auflagen zu erteilen
| 1. a) | zwingende Einhaltung der Schallimmissionswerte durch Steuerung der Anlagen um die Belastung insbesondere in den Nachtstunden für die Anwohner so gering wie möglich zu halten; betroffen ist Immissionsort A Prüfung der Einbeziehung der Schallemissionen aus der Vorbelastung durch die Landwirtschaft Körner |
| b) | zwingende Einhaltung der Schattenwurfdauer durch Steuerung der Anlagen (Abschaltzeiten); betroffen ist Immissionsort D |
| 2. | Die Löschwasserversorgung durch die Gemeinde ist nur im Rahmen der auf den Fahrzeugen befindlichen Löschwassermengen gesichert, der Bedarf ist durch den Vorhabenträger zu ermitteln, zusätzlicher Bedarf ist im Rahmen des Objektschutzes nachzuweisen. |
| 3. | Der Ausbau (Art und Weise) gemeindlicher Wege ist abzustimmen. |
| 4. | Für das betroffene Gebiet existiert keine gemeindliche Bauleitplanung. Im 2. Entwurf des Regionalplans Nordthüringen befinden sich die Anlagen im Windvorranggebiet W-15 Körner/ Bothenheilingen. Dieser ist noch nicht rechtskräftig. Bauplanungsrechtlich sind die Anlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig. |
| 5. | Als eine Kompensationsmaßnahme ist die K 1 Stuhlfabrik Körner ausgewiesen. Damit werden die geplanten Eingriffe in die Natur ausgeglichen. Die Maßnahme ist begleitend zum Bau der WEA umzusetzen. |
| 6. | Die am Standort vorgefundenen Tierarten sind dauerhaft mit geeigneten Maßnahmen zu erhalten. |
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
224/20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die Bekanntmachung des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses:
Beschluss-Nr: 223/20/2023 Top 1
Der Beschluss wird einstimmig abgelehnt.
Die gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.
gez. Niebuhr
Bürgermeister