Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Leinefelde-Worbis, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Marolterode der Gemeinde Marolterode fortgeführt (54020415).
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Flur: 1; 5
Lagebezeichnung: Von Schlotheim; Steinlehde; Unter der Steinlehde; Hauptstraße; An der halben Gans
Flurstück: 6/2; 12/1, 12/2; 14/1; 51; 56
Flur: 6
Lagebezeichnung: Marolteröder Bach; Hauptstraße; Straße der Gemeinschaft; Im Dorf; Am Graben; Bärentalgraben
Flurstück: 56/19, 56/22, 56/21, 56/20, 56/17, 56/16, 56/68, 56/23, 57/1, 58/5; 58/4, 82/4, 82/3, 84/1, 84/2, 89/5, 148/29; 73/6, 73/10, 73/12; 85/3, 152/1, 369/138, 552; 148/20, 462/148, 464/146; 172
Der Fortführungsnachweis kann von den Beteiligten
| vom 06.12.2024 bis 06.01.2025 |
in der Zeit
| Montag - Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361 57 4114-0)
in den Räumen des
| Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) |
| Zweigstelle Leinefelde-Worbis |
| Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis |
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der/Die Fortführungsnachweis/e gilt/gelten als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.
Gotha, 19.11.24
Im Auftrag
gez. Stein
Referatsbereichsleiterin
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche/artikel/aktenzeichen-54020415