Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Körner

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Körner für das Haushaltsjahr 2025

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Körner folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Nachrichtlich:

Die §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden nicht verändert.

Körner, den 01.12.2025

gez. Niebuhr

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderats der Gemeinde Körner, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.

Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:

1.

Mit Beschluss Nr. 29/08/GR/2025 des Gemeinderats der Gemeinde Körner vom 13.11.2025 wurde die Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.

2.

Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht

AZ. 07.3-1512-0084/25 vom 26.11.2025

Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.11.2025 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.

Die vorzeitige Bekanntmachung wird gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO aufgrund des Antrages vom 17.11.2025 ausdrücklich zugelassen.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Körner unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes 2025

Gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Körner in der Zeit vom

11.12.2025 - 25.12.2025

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus am 24.12.2025 nicht geöffnet ist.

Darüber hinaus wird die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Körner, den 01.12.2025

Niebuhr

Bürgermeister