Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Körner folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die Einnahmen und Ausgaben | erhöht (+) | vermindert (-) | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | ||
| — um € | — um € | gegenüber bisher € | nunmehr festgesetzt auf € | |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 356.310 | -27.400 | 2.940.620 | 3.269.530 |
| die Ausgaben | 328.910 | 0 | 2.940.620 | 3.269.530 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 252.642 | -251.670 | 724.285 | 725.257 |
| die Ausgaben | 238.272 | -237.300 | 724.285 | 725.257 |
§ 2
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden nicht verändert.
Körner, den 01.12.2025
gez. Niebuhr
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderats der Gemeinde Körner, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.
Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:
| 1. | Mit Beschluss Nr. 29/08/GR/2025 des Gemeinderats der Gemeinde Körner vom 13.11.2025 wurde die Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. |
| 2. | Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht |
| AZ. 07.3-1512-0084/25 vom 26.11.2025 |
Bekanntmachungshinweise:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.11.2025 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.
Die vorzeitige Bekanntmachung wird gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO aufgrund des Antrages vom 17.11.2025 ausdrücklich zugelassen.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Körner unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes 2025
Gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Körner in der Zeit vom
11.12.2025 - 25.12.2025
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus am 24.12.2025 nicht geöffnet ist.
Darüber hinaus wird die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Körner, den 01.12.2025
Niebuhr
Bürgermeister