In der 6. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Bothenheilingen am 6. November 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
08/06/BOH/2025
Der Ortschaftsrat Bothenheilingen bestätigt die Tagesordnung der 6. Ortschaftsratssitzung vom 6. November 2025 in Bothenheilingen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
09/06/BOH/2025
Der Ortschaftsrat Bothenheilingen bestätigt die Niederschrift der 5. Sitzung des Ortschaftsrates vom 26. Juni 2025.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
10/06/BOH/2025
Dem Ortschaftsrat Bothenheilingen werden die folgenden Gestaltungsvarianten zum grundhaften Straßenausbau „Zum Kindergarten“ zur Kenntnis und Empfehlung gegeben:
| • | Variante 1 beinhaltet die Ausführung Straße in Asphalt und Nebenanlagen in Pflaster als niveaugleiche Mischverkehrsfläche mit Mittelrinne |
| • | Variante 2 beinhaltet die Ausführung Straße in Asphalt und Nebenanlagen in Pflaster als niveaugleiche Mischverkehrsfläche mit Dachprofil |
| • | Variante 3 beinhaltet die Ausführung als niveaugleiche Mischverkehrsfläche in Pflaster mit Mittelrinne |
Der Ortschaftsrat entscheidet sich für Variante 1 mit folgender Ergänzung: zusätzlich sollen noch Parkflächen geschaffen werden.
Der Beschluss wurde einstimmig per Niederschrift gefasst.
11/06/BOH/2025
Die Windpark Körner-Bothenheilingen GmbH & Co. KG GmbH hat den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Bothenheilingen und Körner gestellt.
Es befindet sich 1 Anlage im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
Die Antragstellerin begehrt die abschließende Genehmigung der gesamten Anlage.
Zum Vorhaben ist eine Erklärung zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB abzugeben.
Der Ortschaftsrat Bothenheilingen beschließt, dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu empfehlen, die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmen mit folgenden Hinweisen / Auflagen zu beschließen:
| 1. | a) | zwingende Einhaltung der Schallimmissionswerte durch Steuerung der Anlagen, um die Belastung insbesondere in den Nachtstunden für die Anwohner so gering wie möglich zu halten; betroffen ist Immissionsort A |
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| Prüfung der Einbeziehung der Schallemissionen aus der Vorbelastung durch die Landwirtschaft Körner, der Standorte der Geflügelanlagen in Hohenbergen sowie vorhandener Wärmepumpen im Einzugsbereich der Immissionsstandorte |
| b) | zwingende Einhaltung der Schattenwurfdauer durch Steuerung der Anlagen (Abschaltzeiten) |
| 2. | Die Löschwasserversorgung durch die Gemeinde ist nur im Rahmen der auf den Fahrzeugen befindlichen Löschwassermengen gesichert. Im Brandschutzkonzept (Abschnitt 12.6) sind bis auf WEA 03 andere Standorte für die WEA angegeben (siehe Punkt 1.5.1). Es ist sicherzustellen, dass das Brandschutzkonzept auch für die hier angegebenen Standorte gilt. Im Punkt 3.5 wurde auf die Stellungnahme des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza zum Löschwasser hingewiesen. Die Gemarkung Körner liegt im Verantwortungsbereich des TAZV „Notter“. Die Stellungnahme ist ebenfalls einzuholen und in das Brandschutzkonzept einzubinden. Im Brandschutzkonzept wurde ein Pendelbetrieb der Löschwasserfahrzeuge angegeben. Der Bedarf ist durch den Vorhabenträger zu ermitteln, zusätzlicher Bedarf ist im Rahmen des Objektschutzes nachzuweisen bzw. zu vereinbaren. | |
| 3. | Der Ausbau (Art und Weise) gemeindlicher Wege ist abzustimmen. | |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
12/06/BOH/2025
Der Ortschaftsrat Bothenheilingen beschließt die Verwendung des Restbetrages der „5 €-Pro-Kopfpauschale“ für das Jahr 2025.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Thomas Schulz
Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Bothenheilingen