Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachtragshaushaltssatzung 2023 - NHH

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Nottertal-Heilinger Höhen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 3

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Nachrichtlich:

Die §§ 2, 3, 4 sowie 5-8 der Haushaltssatzung wurden nicht verändert.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 08.11.2023

gez. Blankenburg

Bürgermeister

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird hiermit bekannt gemacht:

Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 03.11.2023 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Entsprechend § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO wird die Eingangsbestätigung zur Haushaltssatzung erteilt. Vor der öffentlichen Bekanntmachung ist die Satzung vom Bürgermeister auszufertigen. Der Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragsaushaltsplan 2023 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen liegen in der Zeit vom

18.12.2023 - 05.01.2024

in der Stadtverwaltung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachbereich Finanzen während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1.

Blankenburg

Bürgermeister