Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Nottertal-Heilinger Höhen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
| erhöht (+) um | vermindert (-) um | Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| — € | — € | gegenüber bisher € | nunmehr festgesetzt auf € | ||
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 510.421 | -8.115 | 9.909.917 | 10.412.223 |
| die Ausgaben | 524.131 | -21.825 | 9.909.917 | 10.412.223 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 859.498 | 0 | 3.289.056 | 4.148.554 |
| die Ausgaben | 884.498 | -25.000 | 3.289.056 | 4.148.554 |
§ 2
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 3
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die §§ 2, 3, 4 sowie 5-8 der Haushaltssatzung wurden nicht verändert.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 08.11.2023
gez. Blankenburg
Bürgermeister
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird hiermit bekannt gemacht:
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 03.11.2023 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Entsprechend § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO wird die Eingangsbestätigung zur Haushaltssatzung erteilt. Vor der öffentlichen Bekanntmachung ist die Satzung vom Bürgermeister auszufertigen. Der Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragsaushaltsplan 2023 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen liegen in der Zeit vom
18.12.2023 - 05.01.2024
in der Stadtverwaltung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachbereich Finanzen während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1.
Blankenburg
Bürgermeister