In der 17. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 12.12.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
237/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die vorliegende Tagesordnung vom 12.12.2022.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
238/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 16. Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2022.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
239/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den von Herrn Kunze eingereichten Nachtrag (Wortbeitrag Herr Kunze und Herr Isenhuth) zum Tagesordnungspunkt 22 der Niederschrift der Stadtratssitzung am 12.09.22 als Anhang beizufügen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
240/17/10/2022
Der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Genehmigung der durch die Träger vorgelegten Wirtschaftspläne 2022 für die Kindergärten Bothenheilingen, Neunheilingen, Obermehler und Schlotheim.
beizufügen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
241/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, dass im Jahr 2023 alle Stadtratssitzungen aufgezeichnet werden und im Nachgang der jeweiligen Sitzung auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt werden.
Die mit Beschluss-Nr. 79/06/10/2021, Beschluss-Nr. 134/ 11 / 10 / 2022 und Beschluss-Nr.: 236 / 16 /10 / 2022 festgelegte Verfahrensweise zur Online-Übertragung der Stadtratssitzung wird beibehalten.
Die Veröffentlichung der Videoaufzeichnung soll unter folgenden Maßgaben erfolgen:
| 1. | Von allen Abgeordneten ist eine „Informierte Einwilligungserklärung“ vor jeder Stadtratssitzung einzuholen. |
| 2. | Zur Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte kann jedes Stadtratsmitglied verlangen, dass derartige Aufnahmen während seines mündlichen Vortrages abgestellt werden. |
| 3. | Die Kameraposition ist so festzulegen, dass nur das jeweilige Stadtratsmitglied am Rednerpult und das Präsidium neben dem Rednerpult aufgezeichnet werden. |
| 4. | Für Redebeiträge in der Einwohnerfragestunde ist von dem jeweiligen Bürger ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild und Tonaufzeichnung einzuholen. Liegt kein Einverständnis vor, erfolgt keine Aufzeichnung des Beitrages. |
| 5. | Soll Mitarbeitern der Verwaltung, Sachverständigen oder Personen, die zu bestimmten Tagesordnungen Erläuterungen vornehmen, das Rederecht erteilt werden, so ist im Vorfeld ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild- und Tonaufzeichnungen einzuholen. |
| 6. | An den Sitzungen teilnehmende Bürger müssen „ausgeblendet“ werden. |
| 7. | Die Internetübertragung der Stadtratssitzungen erfolgt über die Website der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. |
| 8. | Es werden jeweils die zwei letzten Sitzungen auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Urheberrechte des Bild- und Tonmaterials unterliegen der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. Eine Vervielfältigung der Übertragung ist somit nicht erlaubt. |
| 9. | Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher und Stadtratsmitglieder sind unzulässig. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
242/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Verkauf des ehemaligen Bioheizhauses in der Gemarkung Großmehlra Flur 10 mit den Flurstücken 235/11 mit 1.694 m² und 235/18 mit 930 m². Vor einem möglichen Verkauf an die ortsansässige Firma CMA creative design GmbH, Ahornweg 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen OT Großmehlra soll das Objekt öffentlich angeboten werden.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
243/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Zustimmung zur Herstellung eines Zufahrtsweges zum Flugplatz OT Obermehler durch die MediMeisterschaften GmbH & Co. KG.
Durch die MediMeisterschaften GmbH & Co. KG soll der in der beiliegenden Karte gekennzeichnete Weg oberflächlich befestigt und hergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme trägt allein der Antragsteller zzgl. Vermessungskosten für die Grenzherstellung.
Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.
244/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die vorliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
245/17/10/2022
Der Stadtrat Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Finanz- und Investitionsplan 2022 - 2026.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
246/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Evangelischen Kirchgemeinde Großmehlra zur Nutzung des Standortes des Kriegerdenkmals der Gefallenen aus dem I. und II. Weltkrieg, dem Standort von 3 Straßenlampen und dem Standort einer Sitzgelegenheit auf dem Kirchengrundstück Flur 4 Flurstück 238 in der Gemarkung Großmehlra.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
247/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme Instandsetzung Teilbereich Stützmauer Schlossgraben OT Schlotheim. Die Maßnahme ist im Haushalt 2022 eingestellt. Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
248/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Änderungsantrag von Herrn Kunze, dass die Mitgliedschaft der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Beitritt zur Welterberegion Wartburg Hainich e. V. in den Sozialausschuss zurück gestellt werden soll, damit ein Vertreter vom Welterberegion Wartburg Hainich e. V. die Vorteile zum Beitritt darstellen kann.
Der Beschluss wurde abgelehnt. BLN
249/17/10/2022
Der Stadtrat beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zur Welterberegion Wartburg Hainich e.V. Am Schloss 2, 99991 Weberstedt ab dem 01.01.2023.
Der Bürgermeister wird mit der Vollziehung des Beschlusses beauftragt.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
250/17/10/2022
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen die überplanmäßige Ausgabe und Einnahme in folgenden Haushaltsstellen zu beschließen:
| 1. | Mehrausgabe | 1.900000.810000 | Gewerbesteuerumlage 2022 | + 56.500 € |
| 2. | Mehrausgabe | 1.910000.860000 | Zuführung zum VMH | + 18.000 € |
| 3. | Mehreinnahme | 1.900000.003000 | Einnahmen Gewerbesteuer | + 74.500 € |
| 4. | Mehreinnahme | 2.910001.300000 | Zuführung vom VWH | + 18.000 € |
| 5. | Mehrausgabe | 2.630009.940006 | Straßenbau Im Baumgarten | + 18.000 € |
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
251/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Auszahlung der für den Großbrand am 18.07.22 in Bothenheilingen eingegangen zweckgebundenen Spendengelder an die vom Brand besonders betroffenen Personen nach Maßgabe der Empfehlung des eigens für die Ermittlung des Verteilschlüssels gebildeten Gremiums der Ortschaft Bothenheilingen.
Beschluss wurde einstimmig gefasst.
252/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen stimmt der Personalentscheidung des Bürgermeisters zur Besetzung des Dienstposten des geschäftsleitenden Beamten nach folgender Maßgabe zu:
Der Bewerber Herr Michael Apel (Diplomverwaltungswirt) wird im Rahmen einer Abordnung für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2023 mit dem Ziel der Versetzung bei der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen für den Dienstposten des geschäftsleitenden Beamten in der Funktion des Haupt- und Ordnungsamtsleiters in der Besoldungsgruppe A 13 eingestellt.
Mit der Versetzung zur Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum 01.06.2023 erfolgt die Ernennung in der gemäß Stellenplan ausgewiesenen Besoldungsgruppe A 12 - Amtsrat.
Beschluss wurde einstimmig gefasst.
253/17/10/2022
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Bekanntmachung des / der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
Beschluss-Nr: 252/17/10/2022 Top 1.
Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Hans-Joachim Roth
Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen