In der 5. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 27. Januar 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
01/05/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der 5. Stadtratssitzung vom 27.01.2025.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
02/05/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschriften der 2. Sitzung des Stadtrates vom 19.08.2024.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
03/05/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschriften der 3. Sitzung des Stadtrates vom 21.10.2024.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
04/05/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, dass alle öffentlichen Stadtratssit-zungen aufgezeichnet und im Nachgang der jeweiligen Sitzung auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt werden.
Die Veröffentlichung der Videoaufzeichnung erfolgt unter folgenden Maßgaben:
| 1. | Von allen Abgeordneten ist eine „Informierte Einwilligungserklärung“ vor jeder Stadtratssit-zung einzuholen. |
| 2. | Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte kann jedes Stadtratsmitglied verlangen, dass derar-tige Aufnahmen während seines mündlichen Vortrags abgestellt werden. |
| 3. | Die Kameraposition ist so festzulegen, dass nur das jeweilige Stadtratsmitglied am Redner-pult und das Präsidium neben dem Rednerpult aufgezeichnet werden. |
| 4. | Für Redebeiträge in der Einwohnerfragestunde ist von dem jeweiligen Bürger ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild- und Tonaufzeichnung einzuholen. Liegt kein Einverständnis vor, erfolgt keine Aufzeichnung des Beitrags. |
| 5. | Soll Mitarbeitern der Verwaltung, Sachverständigen oder Personen, die zu bestimmten Ta-gesordnungen Erläuterungen vornehmen, das Rederecht erteilt werden, so ist im Vorfeld ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild- und Tonauf-zeichnung einzuholen. |
| 6. | An den Sitzungen teilnehmende Bürger müssen „ausgeblendet“ werden. |
| 7. | Die Internetübertragung der Stadtratssitzungen erfolgt über die Website der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. |
| 8. | Es werden jeweils die letzten beiden Sitzungen auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Urheberrechte des Bild- und Tonmateri-als liegen bei der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. Eine Vervielfältigung der Übertragung ist so-mit nicht erlaubt. |
| 9. | Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher und Stadtratsmitglieder sind unzulässig. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.
05/05/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bürgermeister der Stadt Not-tertal-Heilinger Höhen zu beauftragen,
| 1.) | den Landrat, Herrn Ahke, zu bitten, ein Konzept zu erarbeiten. Ziel dieses Konzepts soll die Reduzierung der Belegungszahlen auf maximal 200 Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Obermehler bis zum 28. Februar 2026 sein; |
| 2.) | alle ihm als Bürgermeister zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu prüfen hinsichtlich einer Belegungszahlreduzierung; |
| 3.) | den Landrat, Herrn Ahke, in Würdigung der besonderen Belastungen der letzten 10 Jahre für die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, zu bitten, die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Obermehler nach Abschluss der Asylverfahren in Kommunen außerhalb der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unterzubringen. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
06/05/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung entsprechend dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) sowie dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG). Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen ist als planungsverantwortliche Stelle im übertragenen Wirkungskreis verpflichtet, einen Wärmeplan nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes bis zum 30. Juni 2028 für das Verwaltungsgebiet (Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Gemeinde Körner, Gemeinde Marolterode) zu erstellen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
07/05/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Erlass der einheitlichen „Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen für die Benutzung von Räumen in kommunalen Objekten und Anlagen oder Freiflächen in kommunalem Eigentum sowie für die Benutzung von stadteigenen Ausstattungsgegenständen / Mobiliar“.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Alexander Blankenburg
Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen