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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Körner

Haushaltssatzung der Gemeinde Körner für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Körner folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.940.620,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

724.285,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 490.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Nachrichtlich:

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in einer separaten Hebesatz-Satzung festgehalten. Die Werte der Hebesätze lauten darin wie folgt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

302 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

404 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

Körner, den 20. Januar 2025

gez. Niebuhr

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Körner, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.

Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:

1.

Mit Beschluss Nr. 24/04/2024 des Gemeinderates der Gemeinde Körner vom 28. November 2024 wurde die Haushaltssatzung beschlossen.

2.

Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht

AZ. 07.3-1512-0139/24 vom 19. Dezember 2024

Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Körner unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2025:

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Körner in der Zeit vom

10. Februar 2025 bis 24. Februar 2025

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.

Körner, den 20. Januar 2025

gez. Niebuhr

Bürgermeister