Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden vom Finanzamt Mühlhausen auf der Grundlage der von den Grundstückseigentümern eingereichten Steuererklärungen für alle Grundstücke neue Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (Stichtag) 01.01.2022 festgestellt.
Auf der Basis dieser neuen Grundsteuerwerte wurden vom Finanzamt die neuen Grundsteuermessbeträge ermittelt und Ihnen per Grundsteuermessbescheid mitgeteilt.
Zum 01.01.2025 sind auf dieser Grundlage durch die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gegenüber allen Grundstückseigentümern neue Grundsteuer-Veranlagungsbescheide zu erlassen. Diese werden den Grundstückseigentümern im Laufe des Jahres 2025 zugestellt.
Ihre neue Grundsteuer berechnet sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag des Objektes multipliziert mit dem gültigen Hebesatz.
Aufgrund der Änderung des Grundsteuergesetzes ab 2025 wird die Stadtkasse vorerst KEINE Abbuchungen vornehmen.
Sie haben ungeachtet dessen die Möglichkeit den bisher fälligen Betrag zu den angegebenen Terminen (Fälligkeiten: 15.02. / 15.05.) bis zur Zustellung des neuen Steuerbescheides unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Nottertal-Heiliger Höhen zu überweisen:
Sparkasse Unstrut-Hainich
IBAN: DE88 8205 6060 0000 0079 51
Den jeweiligen Zahlbetrag können Sie dem letzten Steuerbescheid entnehmen.
Nach erfolgter Neuveranlagung im Laufe des ersten Halbjahres 2025 werden die gezahlten Beträge berücksichtigt und verrechnet. Die Verrechnung erfolgt mit einem neuen Steuerbescheid.
Hufsky
Kämmerin