Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.780.605,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.778.406,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es ist eine Kreditaufnahme im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogramms für die Jahre 2026 bis 2029 in Höhe von 380.545 € (Jahresscheibe für 2026) vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.603.150,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 1.450.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 6

Der Gesamtbetrag der von den zu erfüllenden Gemeinden Körner und Marolterode zu leistende Verwaltungsaufwand wird auf 261.234 € festgesetzt.

§ 7

Zuweisungen an die Ortschaften für Kulturpflege werden wie folgt festgesetzt:

Ortschaft Schlotheim

15.000,00 €

Ortschaft Bothenheilingen

20.100,00 €

Ortschaft Issersheilingen

700,00 €

Ortschaft Kleinwelsbach

700,00 €

Ortschaft Neunheilingen

2.200,00 €

Ortschaft Obermehler

14.500,00 €

Ortschaft Hohenbergen

700,00 €

Ortschaft Mehrstedt

1.000,00 €

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 7. Januar 2026

Blankenburg  — (Siegel)

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.

Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:

1.

Mit Beschluss Nr. 68/11/STR/2025 des Stadtrates der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen vom 1. Dezember 2025 wurde die Haushaltssatzung beschlossen.

2.

Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht

AZ. 07.3-1512-0096/25 vom 17. Dezember 2025

Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2026:

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen in der Zeit vom

9. Februar 2026 bis 23. Februar 2026

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschluss-fassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 7. Januar 2026

Blankenburg

Bürgermeister