Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.780.605,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.778.406,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es ist eine Kreditaufnahme im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogramms für die Jahre 2026 bis 2029 in Höhe von 380.545 € (Jahresscheibe für 2026) vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.603.150,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 1.450.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 6
Der Gesamtbetrag der von den zu erfüllenden Gemeinden Körner und Marolterode zu leistende Verwaltungsaufwand wird auf 261.234 € festgesetzt.
§ 7
Zuweisungen an die Ortschaften für Kulturpflege werden wie folgt festgesetzt:
| Ortschaft Schlotheim | 15.000,00 € |
| Ortschaft Bothenheilingen | 20.100,00 € |
| Ortschaft Issersheilingen | 700,00 € |
| Ortschaft Kleinwelsbach | 700,00 € |
| Ortschaft Neunheilingen | 2.200,00 € |
| Ortschaft Obermehler | 14.500,00 € |
| Ortschaft Hohenbergen | 700,00 € |
| Ortschaft Mehrstedt | 1.000,00 € |
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 7. Januar 2026
Blankenburg — (Siegel)
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.
Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:
| 1. | Mit Beschluss Nr. 68/11/STR/2025 des Stadtrates der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen vom 1. Dezember 2025 wurde die Haushaltssatzung beschlossen. |
| 2. | Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht |
| AZ. 07.3-1512-0096/25 vom 17. Dezember 2025 |
Bekanntmachungshinweise:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2026:
Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen in der Zeit vom
9. Februar 2026 bis 23. Februar 2026
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschluss-fassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 7. Januar 2026
Blankenburg
Bürgermeister