In der 23. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Schlotheim am 23.01.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
137/23/02/2024
Der Ortschaftsrat Schlotheim genehmigt die geänderte Tagesordnung vom 23.01.2024.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
138/23/02/2024
Der Ortschaftsrat Schlotheim genehmigt die Niederschrift der 21. Ortschaftsratssitzung vom 24.10.2023.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
139/23/02/2024
Dem Ortschaftsrat Schlotheim wird der Satzungsentwurf zur 1. Änderung es vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zur Kenntnis und Empfehlung gegeben. Der Ortschaftsrat Schlotheim beschließt folgende Empfehlung:
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung
| a) | die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestehend aus Planzeichnung (Teil 1 i.V.m. Teil 3), den textlichen Festsetzungen (Teil 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil 2) in der vorliegenden Fassung vom 14.12.2023 als Satzung. |
| b) | Die städtebauliche Begründung Teil 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, sowie die Begründung Teil 2 bestehend aus Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag einschl. aller Anlagen in der Fassung vom 14.12.2023 werden gebilligt. |
| c) | Die Hinweise (Teil 5 der Planzeichnung) sind bei der weiteren Umsetzung zu beachten. |
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung zu beantragen gemäß § 10 BauGB. Die Genehmigung/ der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben, Ort und Zeiten der Möglichkeit zur Einsichtnahme sind anzugeben.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch gemäß § 10a (2) BauGB in das Internet eingestellt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
140/23/02/2024
Der Ortschaftsrat Schlotheim genehmigt den Antrag des Ortschaftsbürgermeisters zur unterstützenden Finanzierung der Feste der Ortschaft Schlotheim im Jahr 2024 aus der 5-Euro-Pauschale.
Der Beschluss wurde einstimmig per Niederschrift gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Carsten Wacker
Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Schlotheim