Rechtsgrundlage/n:
§ 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Februar 2022 (GVBl. 87)
§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674)
Beschlussvorschlag:
Die Synvest German RealEstate III B.V., Amsterdam hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (Aufstellungsbeschluss) gestellt.
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: |
| Gemarkung Schlotheim, Flur 15, |
| Flurstücke: 787/126; 787/127 |
| c) | Vorhabenträger ist: |
| Synvest German RealEstate III B.V. |
| Paasheuvelweg 20 |
| 1105 BJ Amsterdam |
| Niederlande |
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Synvest German RealEstate III B.V., Paasheuvelweg 20, 1105 BJ Amsterdam, Niederlande, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
| e) | Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen |
Sachverhalt:
Die Synvest German RealEstate II B.V. plant am Standort des jetzigen Nettomarktes die Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1000m². Es ist beabsichtigt, den o.g. Netto Marken-Discount mittels Großumbau und damit einhergehenden Anbauten zur Verkaufsflächenerweiterung, Vergrößerung der Bäckerfläche und Schaffung einer separaten Leergutannahme deutlich attraktiver, moderner und zukunftsfähig zu machen.
Dieses Umbauvorhaben würde eine langfristige Erhaltung des Lebensmittelmarktes gewährleisten und damit verbunden zur Sicherung der Nahversorgung beitragen. Der Lebensmittelmarkt ist nach einem Warenangebot auf den täglichen Bedarf ausgerichtet. Neben Lebensmitteln, wie Obst, Gemüse und Backwaren nehmen nur in geringem Teil des Sortiments die Non-Food-Artikel ein.
Die erhöhte Flächenanforderung ist eine Reaktion auf das veränderte Kaufverhalten. Dazu sollen die Regale niedriger gestaltet und die die Durchgänge barrierefrei ausgestaltet werden, als in der Vergangenheit üblich.
Damit wird den Anforderungen an eine großzügige Gestaltung des Verkaufsraumes im Hinblick auf den demografischen Wandel Rechnung getragen.
Anlagenverzeichnis
Übersichtsplan mit räumlichem Geltungsbereich
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
davon anwesende Mitglieder: 19
| Ja-Stimmen: 19 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |