In der 27. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 29.01.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
351/27/10/2024
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der 27. Stadtratssitzung vom 29. Januar 2024 in Schlotheim.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
352/27/10/2024
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 24. Sitzung des Stadtrates vom 16. Oktober 2023.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
353/27/10/2024
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, Herrn Michael Apel, Haupt- und Ordnungsamtsleiter in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, zum Wahlleiter und Frau Kristin Langermann, SGL Ordnungs- und Personenstandswesen in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, zur stellvertretenden Wahlleiterin für folgende Wahlen 2024 zu berufen:
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
354/27/10/2024
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, Herrn Peter Bottin als sachkundigen Bürger für den Sozialausschuss zu berufen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
356/27/10/2024
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung
| a) | die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestehend aus Planzeichnung (Teil 1 i.V.m. Teil 3), den textlichen Festsetzungen (Teil 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil 2) in der vorliegenden Fassung vom 14.12.2023 als Satzung. |
| b) | Die städtebauliche Begründung Teil 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, sowie die Begründung Teil 2 bestehend aus Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag einschl. aller Anlagen in der Fassung vom 14.12.2023 werden gebilligt. |
| c) | Die Hinweise (Teil 5 der Planzeichnung) sind bei der weiteren Umsetzung zu beachten. |
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung zu beantragen gemäß § 10 BauGB. Die Genehmigung/ der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben, Ort und Zeiten der Möglichkeit zur Einsichtnahme sind anzugeben.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch gemäß § 10a (2) BauGB in das Internet eingestellt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Alexander Blankenburg
Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen