| Hier: | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
| Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode. In der Gemeinderatssitzung am 30.01.2025 wurde der Vorentwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ ist die Überplanung des Flurstücks 38/4 (tlw.), Gemarkung Marolterode, Flur 3. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wasserstoff-Elektrolyse-Anlage sowie eines Wasserstoffspeichers geschaffen werden. Hierfür wird das Plangebiet gem. § 11 Abs. 1 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Wasserstoff“ und als sonstiges Sondergebiet „Gasspeicher“ ausgewiesen. Weiterhin werden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung, sowie Umweltbericht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, eine Biotopübersicht und eine Schallimmissionsprognose nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 03.03.2025 bis 07.04.2025 (einschließlich)
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/.
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite der GLU GmbH Jena
https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Weiterhin können die Unterlagen von jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 03.03.2025 bis 07.04.2025 (einschließlich)
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt sich unmittelbar südwestlich der Ortslage Marolterode an und umfasst eine Fläche von ca. 2,66 ha.
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
| 1. | Umweltbericht mit einer | |
| 1.1. | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter: | |
| - | Arten und Lebensgemeinschaften, |
| - | Boden, |
| - | Wasser, |
| - | Klima und Lufthygiene, |
| - | Landschaftsbild und Erholung, |
| - | Mensch, |
| - | Kultur und sonstige Sachgüter |
| 1.2. | naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. | |
| 1.3. | Übersicht der im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Biotoptypen. | |
| 2. | spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP). | |
| 3. | Schallimmissionsprognose nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) | |
| Es wird darauf aufmerksam gemacht, | ||
Anlage: Übersichtsplan
J. Haase
Bürgermeister
Marolterode, den 11.02.2025