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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Gemeinderatssitzung Marolterode: 08.04.2024

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode

Rechtsgrundlage/n:

§ 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127)

§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

Beschlussvorschlag:

Die TEAG Thüringer Energie AG, Erfurt hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode (Aufstellungsbeschluss) gestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Marolterode, Flur 3,

Flurstücke: 38/4

c)

Vorhabenträger ist:

TEAG Thüringer Energie AG

Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt

d)

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, TEAG Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt.

e)

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen

Sachverhalt:

Die TEAG Thüringer Energie AG plant am Standort des ehemaligen Erdgasspeichers und der dazugehörigen Betriebsflächen in der Gemarkung Marolterode auf o.g. Grundstück die Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen. Für diese soll der erzeugte Strom aus der Photovoltaik-Freiflächenanlage eingesetzt werden. Die Speicherung soll in vorhandenen Erdgasspeicher erfolgen. Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Marolterode als Gewerbefläche ausgewiesen. Das Projekt trägt nachhaltig dazu bei, das Erreichen der Klimaziele zu unterstützen sowie die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien voranzubringen. Eine Beteiligung der Kommune an den Einnahmen ist noch offen. Hinzu kommt noch eine Gewerbesteuereinnahme.

Übersichtsplan vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode mit Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7

Davon anwesende Mitglieder: 7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 120/25/2024

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.