Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz hier gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Gemeinde.
Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl an Schöffen ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.
Um dieses Amt erneut ausüben zu können bzw. um für die kommende Amtszeit ab 1. Januar 2024 in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein.
Anforderungen:
Für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht für die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und die Gemeinden Körner und Marolterode ist das Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, für die Schöffen im Jugendstrafrecht ist das Landratsamt Unstrut-Hainich zuständig. In beiden Fällen sind die Bewerbungen bis zum 31. März 2023 möglich.
Allgemeine Information zur Schöffenwahl:
Landratsamt Unstrut-Hainich:
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Markt 1
99994 Nottertal-Heilinger Höhen
Hauptamt:
Tel.: 036021-98213/98239 (Frau Skrobanek/Frau Lenz)
Fax: 036021-98220
E-Mail: post@stadt-nhh.de
Internet: https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/
Bitte senden Sie das Bewerbungsformular im Original ein.
Das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: