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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Aufstellungsbeschluss 1. Änderung PV Anlage Mehrstedt

Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Beschluss-Nr. 183 / 13 / 10 / 20 22

Rechtsgrundlage/n:

§ 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Februar 2022 (GVBl. 87) § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674)

Beschlussvorschlag:

Die Teletronic Energy GmbH & Co.KG, Bernhardstraße 100, 01187 Dresden hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal- (Aufstellungsbeschluss) gestellt.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Mehrstedt, Flur 4,

Flurstücke: 412; 369; 499/368; 501/368; 500/368; 806; 807; 370/1

c)

Vorhabenträger ist:

Teletronic Energy GmbH & Co. KG

Bernhardstraße 100, 01187 Dresden

d)

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Teletronic Energy GmbH & Co.KG, Bernhardstraße 100, 01187 Dresden einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt.

e)

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen

Sachverhalt:

Zur weiteren Absicherung der Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien soll der bereits bestehende Solarpark in südlicher Richtung erweitert werden. Die zur Erweiterung beabsichtigte Fläche befindet sich im Eigentum des Geschäftsführers der Betreibergesellschaft des jetzigen Solarparks.Die geplante Größe der Erweiterungsfläche für die PV - Anlage beträgt ca. 1 ha. Geplant ist die Installation von ca. 1 MW. Fläche für Ausgleichsmaßnahmen ist auf der Eigentumsfläche vorhanden.Nach EEG § 6 kann den Gemeinden ein Betrag von 0,1 ct - 0,2 ct pro tatsächlich eingespeiste Kilowattstunde angeboten werden, die tatsächliche Erlösbeteiligung ist noch auszuhandeln.

Anlagenverzeichnis

Übersichtsplan mit räumlichem Geltungsbereich und Erweiterung des Geltungsbereiches

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

davon anwesende Mitglieder: 19

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0