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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ in der Stadt Nottertal - Heilinger Höhen nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Nottertal - Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Verfahren der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung gefasst.

Im Plangebiet südlich des Solarparks Mehrstedt, der auf einer Brach- und Konversionsfläche eines ehemaligen LPG-Standortes errichtet wurde, soll als Voraussetzung für die Erweiterung der Photovoltaik-Freiflächenanlage ein Sondergebiet Photovoltaik entstehen.

Zulässig ist die Nutzung des Geländes als Photovoltaik-Freiflächenanlage zur erneuerbaren Energiegewinnung. Neben den Solarmodulen werden ausschließlich zugehörige Nebengebäude in Form von Trafostation, Wechselrichter etc. errichtet.

Die Lage am südlichen Rand des bestehenden Solarparks zwischen Kreisstraße, Solarpark und dem südlich angrenzenden Bach / Teich „Mehrstedter Wasser“ mit Gehölzbestand ermöglicht eine sinnvolle Erweiterung unter Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur ohne Störungen für die Wohnbevölkerung oder einer Zersiedlung zu verursachen. Durch die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Stadt möchte dadurch den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung, entsprechend der bundes- und landespolitischen Zielsetzung, erhöhen.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal - Heilinger Höhen hat am 13.06.2022 gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Städtebaulichen Begründung (Teil B), dem vorläufigen Umweltbericht (Teil C) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes (Lageplan in der Anlage) zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom

20.03.2023 bis einschließlich 26.04.2023

in der Stadtverwaltung Nottertal - Heilinger Höhen, Bauamt, Zimmer 211, Markt 1 in 99994 Nottertal - Heilinger Höhen während folgender Zeiten:

montags

von 9.00 - 12.00 Uhr

dienstags

von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

geschlossen

donnerstags

von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

freitags

von 9.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hinweis zu möglichen Änderungen der Zugangsmodalitäten:

Die derzeitige COVID-19-Pandemie kann dazu führen, dass der Zutritt in die Räumlichkeiten, in denen die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen erfolgen wird, nur durch Betätigung der Klingel am Eingang des Verwaltungsgebäudes bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden kann.

Folgende Telefonnummer steht dann hierfür zur Verfügung:

036021/ 98 214

Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der Stadt Nottertal - Heilinger Höhen

https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/

bzw. des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen

www.pltweise.de

im o.g. Zeitraum einsehbar.

Nottertal - Heilinger Höhen, 09.03.2023

Roth

Bürgermeister