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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Einführung der Ortschaftsverfassung in den Ortsteilen Hohenbergen und Mehrstedt

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 11. September 2023 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Mit dieser Änderung wurden die Orte Hohenbergen und Mehrstedt zu „Ortsteilen“ bestimmt und in diesen Ortsteilen die „Ortschaftsverfassung“ (eigener Ortschaftsbürgermeister und eigener Ortschaftsrat) eingeführt.

Die o.g. Änderung der Hauptsatzung wurde im Amtsblatt Nr. 1/2024 am 11. Januar 2024 bekannt gemacht und trat am 12. Januar 2024 in Kraft. Seitdem verfügt die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen über folgende acht Ortsteile mit Ortschaftsverfassung: Bothenheilingen, Hohenbergen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Mehrstedt, Neunheilingen, Obermehler und Schlotheim.

Die Wahl der Ortschaftsbürgermeister und der Ortschaftsräte erfolgt im Rahmen der Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

(ggf. notwendige Stichwahlen erfolgen am 9. Juni 2024).

Apel

Verwaltungsleiter