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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“

Hier:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 (1) BauGB

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

§ 4 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode. In der Gemeinderatssitzung am 30.01.2025 wurde der Vorentwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ ist die Überplanung des Flurstücks 38/4 (tlw.), Gemarkung Marolterode, Flur 3. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wasserstoff-Elektrolyse-Anlage sowie eines Wasserstoffspeichers geschaffen werden. Hierfür wird das Plangebiet gem. § 11 Abs. 1 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Wasserstoff“ und als sonstiges Sondergebiet „Gasspeicher“ ausgewiesen. Weiterhin werden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung, sowie Umweltbericht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, eine Biotopübersicht und eine Schallimmissionsprognose nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) werden gemäß §3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 03.03.2025 bis 07.04.2025 (einschließlich)

unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite der GLU GmbH Jena

https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.

Weiterhin können die Unterlagen von jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 03.03.2025 bis 07.04.2025 (einschließlich)

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, welche elektronisch abgegeben werden sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: post@stadt-nhh.de

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt sich unmittelbar südwestlich der Ortslage Marolterode an und umfasst eine Fläche von ca. 2,66 ha.

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

1.

Umweltbericht mit einer

1.1.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:

-

Arten und Lebensgemeinschaften,

-

Boden,

-

Wasser,

-

Klima und Lufthygiene,

-

Landschaftsbild und Erholung,

-

Mensch,

-

Kultur und sonstige Sachgüter

1.2.

naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.

1.3.

Übersicht der im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Biotoptypen.

2.

spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP).

3.

Schallimmissionsprognose nach technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

Es wird darauf aufmerksam gemacht,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Anlage: Übersichtsplan

J. Haase

Bürgermeister

Marolterode, den 25.02.2025