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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 5/2025
Nichtamtlicher Teil
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Aus der Verwaltung

Neubesetzung der gemeinsamen Schiedsstelle

der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, der Gemeinde Körner und der Gemeinde Marolterode

Die Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen sucht für die Neubesetzung der gemeinsamen Schiedsstelle der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, der Gemeinde Körner und der Gemeinde Marolterode eine Schiedsperson sowie deren Stellvertreter für die Amtszeit von fünf Jahren.

Das Ehrenamt als Schiedsmann oder Schiedsfrau können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sowie der Gemeinden Körner und Marolterode übernehmen, die mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht darin, bürgerliche Rechtstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre, auch soweit diese nichtvermögensrechtlicher Art sind, zu schlichten. Zudem ist die Schiedsstelle im Sühneverfahren (Strafsachen) Vergleichsbehörde. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege des Vergleichs beizulegen. So werden Gerichtsverfahren vermieden.

Die Stadt- und Gemeinderäte wählen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die geeigneten Personen.

Interessenten können sich bis zum 6. April 2025 schriftlich unter der Angabe von Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf sowie unter dem Stichwort „Bewerbung Schiedsstelle“ bei der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen bewerben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Haupt- und Ordnungsamts leisten selbstverständlich die zum Schiedsamt notwendige Unterstützung.

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist ein Ehrenamt, d.h. die Schiedsperson stellt ihre Freizeit für die Führung des Amts der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung, so dass insoweit die Verfahrenskosten gering bleiben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Schlichtungsverhandlung - bei der die beiden Parteien persönlich zu erscheinen haben - wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Die Parteien sollen zu einem Vergleichsabschluss bewegt werden. Ein abgeschlossener Vergleich beendet nicht nur den Streit, sondern ist auch befriedigender, als ein Urteil, weil es im engeren Sinne keinen Sieger und keine Besiegten gibt. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind äußerst gering.

Apel

Verwaltungsleiter