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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Gläubigeraufruf VG Schlotheim

Die Verwaltungsgemeinschaft „Schlotheim“ wurde am 31. Dezember 2019 durch Gesetz aufgelöst. Sie ist nach § 52 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 41 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit abzuwickeln.

Die Gläubiger der Verwaltungsgemeinschaft „Schlotheim“ werden hiermit gebeten, ihre offenen Forderungen gegen die Verwaltungsgemeinschaft „Schlotheim“ bis zum 20. April 2025 bei dem

Abwickler Herrn Michael Apel,

c/o Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen,

Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen,

anzumelden.

Michael Apel

Abwickler

Staatlicher Beauftragter