In der 4. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Neunheilingen am 11.02.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
01/04/NEH/2025
Der Ortschaftsrat Neunheilingen bestätigt die geänderte Tagesordnung der 4. Ortschaftsratssitzung vom 11. Februar 2025 in Schlotheim.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
02/04/NEH/2025
Der Ortschaftsrat Neunheilingen nimmt den Antrag der Boreas GmbH Herbsleben zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit inkludiertem Zielabweichungsverfahren zur Kenntnis.
Der Ortschaftsrat Neunheilingen empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen soll auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage 1 zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich eingeleitet werden. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Das Zielabweichungsverfahren soll gemäß BauGB und ThürLPlG beantragt werden. |
| c) | Der räumliche Geltungsbereich umfasst dabei ausschließlich Flächen der Gemarkung Neunheilingen. |
| Davon betroffen sind folgende Fluren: |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 2 Teilfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 3 Gesamtfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 4 Gesamtfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 5 Teilfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 6 Teilfläche |
| Die betroffenen Flurstückstücke sind in Anlage 2 aufgelistet und Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. |
| d) | Für die Erstellung des Bebauungsplanes einschließlich aller weiteren Fachplanungen sowie für die Erstellung der Unterlagen für das Zielabweichungsverfahren entstehen Kosten. Seitens der Boreas GmbH wurde die vollständige Kostenübernahme erklärt. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Boreas GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
03/04/NEH/2025
Der Ortschaftsrat Neunheilingen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen zur Kenntnis.
Der Ortschaftsrat Neunheilingen empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Notterteil-Heilinger Höhen:
| a) | Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen mit Planzeichnung und Begründung |
| b) | öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen mit Planzeichnung und Begründung |
| c) | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen mit Planzeichnung und Begründung |
| d) | Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann auch wahlweise im Rahmen eines Scopings durchgeführt werden. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
04/04/NEH/2025
Dem Ortschaftsrat Neunheilingen wird der folgende Kaufantrag zur Kenntnis und Beschlussempfehlung gegeben:
| Antragsteller: | Markus und Nicole Hesse |
| Objekt: | Gemarkung Neunheilingen, Flur 11, Teilfläche aus dem Flurstück 240/4 mit ca. 100m² |
| Nutzung: | Vergrößerung des anliegenden Wohneigentums (815) |
Der Käufer trägt die Vermessungskosten, der Verkauf wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Bodenrichtwertkarte vorgenommen.
Der Ortschaftsrat Neunheilingen beschließt die Empfehlung zum Verkauf v.g. Teilfläche.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Sandro Seeländer
Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Neunheilingen