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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Beschlüsse

In der 19. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 07.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

264/19/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die geänderte Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 7. März 2023 in Neunheilingen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

265/19/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 17. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2022.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

266/19/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 18. Sitzung des Stadtrates vom 30.01.2023.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

267/19/10/2023

Der Stadtrat beschließt das Gemeindliche Entwicklungskonzept als Grundlage künftiger Entwicklungsentscheidungen der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und als Bestandteil der Antragstellung zur Aufnahme als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

268/19/10/2023

Die Hohenberger Solarstrom GbR, Hohenberger Hof 42a, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen hat den Antag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Mehrstedter Schufter, OT Schlotheim“ gestellt.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Mehrstedter Schufter, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

269/19/10/2023

Der bestehende Markt Weinberg 24 OT Schlotheim wurde von der EDEKA Handelsgesellschaft Hessenring mbH erworben. Die geplante Erweiterung soll ein Flachdach erhalten, die Dachform ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter 5. Örtliche Bauvorschriften, Unterpunkt 5.1 Dachflächen ausdrücklich zugelassen. Die Dacheindeckung ist nur mit natur- oder altroten Dachziegeln zugelassen.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt für das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes folgende Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Sondergebiet Handel „Am Weinberg“:

zum Punkt 5. Örtliche Bauvorschriften, 5.1 Dachflächen, Punkt 3 Eindeckung der Dachflächen erfolgt mit naturroten oder altroten Dachziegeln.

Das Flachdach soll planmäßig mit einer grauen FPO-Kunststoffdachbahn abgedichtet werden.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

270/19/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Geltungsbereich (siehe Anlage) als Fördergebiet „Sanierung OT Schlotheim, Gebiet „Auf der Ohm“ für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (Stadtumbau) und vorläufiges Stadtumbaugebiet festzulegen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

271/19/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes zugunsten Dritter nach § 27 a ff. BauGB aus dem Kaufvertrag UR-Nr.: 379/2022 vom 16.12.2022 für die Wohnbau GmbH der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.

gez. Hans-Joachim Roth

Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen