Rechtsgrundlage/n:
§ 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 26.4.2022 (BGBl. S. 674)
Beschlussvorschlag:
Die Hohenberger Solarstrom GbR, Hohenberger Hof 42a, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen hat den Antag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Mehrstedter Schufter, OT Schlotheim“ gestellt.
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Mehrstedter Schufter, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: |
| Gemarkung Schlotheim, Flur 5, | |
| Flurstücke: 722/1; 871/723; 725/1; 874/727 | |
| c) | Vorhabenträger ist: |
| Hohenberger Solarstrom GbR | |
| Hohenberger Hof 42a, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen | |
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Hohenberger Solarstrom GbR, Hohenberger Hof 42a, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
| e) | Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen |
Sachverhalt:
Im Zuge der Verknappung unserer Energie und der Forderung unserer Regierung nach alternativen Energieformen zur Absicherung unseres Energiebedarfes, soll im „Mehrstedter Schlufter, OT Schlotheim“ eine Freiflächen-Photovoltaikanlage installiert werden.
Mit dem dort gewonnenen Strom kann die einheimische Industrie mit vor Ort produziertem Strom versorgt werden.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gesellschafter des Vorhabenträgers. Die Fläche beträgt insgesamt ca. 3 ha, wobei ungefähr 2,5 ha mit Solarzellen überbaut werden können. Geplant ist die Installation von ca. 2,5 MW. Fläche für Ausgleichsmaßnahmen ist auf der Eigentumsfläche vorhanden.
Nach EEG § 6 kann den Gemeinden ein Betrag von 0,1 ct - 0,2 ct pro tatsächlich eingespeiste Kilowattstunde angeboten werden.
Anlagenverzeichnis
Übersichtsplan/ räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Mehstedter Schlufter, OT Schlotheim“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21
davon anwesende Mitglieder: 18
| Ja-Stimmen: 18 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Nottertal-Heilinger Höhen, den 07.03.2023