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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss zur Gebietsabgrenzung für das Quartierskonzept/ Rahmenplan Geschosswohnungsbau OT Schlotheim

Beschluss-Nr.: 270/19/10/2023

Rechtsgrundlage/n:

§ 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) in Verbindung mit § 171b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Geltungsbereich (siehe Anlage) als Fördergebiet „Sanierung OT Schlotheim, Gebiet „Auf der Ohm“ für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (Stadtumbau) und vorläufiges Stadtumbaugebiet festzulegen.

Sachverhalt:

Die Förderung im Stadtumbau (aktuell im Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) ist gebietsbezogen. Für die kurz- und mittelfristige Entwicklung des Quartiers ist daher eine Gebietsabgrenzung notwendig. Fachlich sinnvoll ist die Festlegung als Stadtumbaugebiet nach § 171b Abs. 1 BauGB. Die Definition eines Gebietes und dessen Beschluss ist Voraussetzung gemäß Thüringer Städtebauförderrichtlinie (ThürStBauFR). Damit verbunden ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 171b Abs. 2 BauGB für das festgelegte Gebiet, in dem die Ziele und Maßnahmen im zukünftigen Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Für das städtebauliche Entwicklungskonzept für dieses Quartier und dessen Finanzierung wurde der Jahresantrag 2023 im B/L-Programm BL-WnE gestellt. Unter dem Titel "Sanierung OT Schlotheim, Gebiet Auf der Ohm" im Ortsteil Schlotheim definiert das rund 17 ha große Fördergebiet das Wohnquartier zwischen Straße der Gemeinschaft, Straße des Friedens, Heilinger Straße, Marienbrunnstraße und Auf der Ohm. Begrenzt wird das Gebiet nördlich durch den Mehrstädter Bach und die Weberstraße, westlich durch die Pfarrer-Bonhoeffer-Straße / Am Goethehain. Im Süden schließen außerhalb Kleingärten an. Im Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Quartier. Die Abgrenzung ist in der Anlage dargestellt. Das Fördergebiet ist der Untersuchungsbereich für das städtebauliche Entwicklungskonzept sowie das vorläufige Stadtumbaugebiet.

Im Quartier finden sich überwiegend Wohngebäude aber auch das Seiler-Gymnasium, die Seiler-Sporthalle, das ehem. Sporthotel, die Tennishalle, Sportanlagen, der Kindergarten Seilermännchen sowie einige untergenutzte Grundstücke. Es konzentrieren sich städtebauliche, funktionelle, infrastrukturelle, soziale und bauliche Missstände, die behoben werden sollen.

Grundlage für ein Entwicklungskonzept in diesem Bereich bildet das aktuell vor dem Abschluss stehende gemeindliche Entwicklungskonzept der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. Hier liegen bereits fundierte Ermittlungen für die gesamte Stadt Nottertal-Heilinger Höhen u.a. zur Bevölkerungsentwicklung und zum Wohnungsmarkt vor sowie einzelne Betrachtungen zu den Ortsteilen. Darauf aufbauend soll für das Quartier „Auf der Ohm“ ein neuer Rahmenplan erstellt werden, welcher Stadtumbaumaßnahmen zum Wohl der Allgemeinheit beinhaltet.

Das sind u.a.

1.

Anpassung der Siedlungsstruktur an die Erfordernisse der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung

2.

Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der Umwelt

3.

Stärkung von Bereichen mit nachgewiesenem Bedarf

4.

nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,

5.

einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,

6.

brachliegende oder freigelegte Flächen einer nachhaltigen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienenden städtebaulichen Entwicklung oder einer mit dieser verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden,

7.

nachhaltige Erhaltung von bedarfsgerechten Baubeständen

Anlagenverzeichnis

Lageplan zur Gebietsabgrenzung

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 21

davon anwesende Mitglieder: 18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nottertal-Heilinger Höhen, den 07.03.2023