In der 14. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Schlotheim am 02.02.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
86/14/02/2023
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Schlotheim beschließt die geänderte Tagesordnung vom 02.02.2023.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
87/14/02/2023
Dem Ortschaftsrat Schlotheim wird der Antrag der Hohenberger Solarstrom GbR, Hohenberger Hof 42a, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Mehrstedter Schufter, OT Schlotheim“ zur Kenntnis und zur Empfehlung gegeben.
Der Ortschaftsrat Schlotheim beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Empfehlung für den Stadtrat Nottertal-Heilinger Höhen zum Aufstellungsbeschluss:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Mehrstedter Schufter, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: |
| Gemarkung Schlotheim, Flur 5, | |
| Flurstücke: 722/1; 871/723; 725/1; 874/727 | |
| c) | Vorhabenträger ist: |
| Hohenberger Solarstrom GbR | |
| Hohenberger Hof 42a | |
| 99994 Nottertal-Heilinger Höhen | |
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Hohenberger Solarstrom GbR, Hohenberger Hof 42a, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
| e) | Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
88/14/02/2023
Der Ortschaftsrat Schlotheim legt die in der Anlage aufgeführten Entgelte für das Objekt Tennishalle und für die Sportplätze fest.
| Nutzer | Tennishalle mit 2 Plätzen incl. Toiletten u. Eingangsbereich | Tennishalle pro Platz | Spiegelsaal | Sportplatz, Kunstrasen Weberstraße | Sportplatz Angerweg | Zeitvergabe |
| Städtische Sportvereine | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei | nach Belegungsplan |
| nichtstädtische Sportvereine und natürliche Personen | 50,00 € / 3 Stunden | 30,00 € / 2 Stunden | 15,00 € / Stunde | 100,00 € | 50,00 € | nach Vereinbarung |
| Institutionen, Firmen | 600,00 € pro Veranst. zzgl. Bestuhlung | 300,00 € | 50,00 € / Stunde | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
| städtische Vereine für Turniere mit Eintritt | 100,00 € | 50,00 € | 30,00 € / Stunde | 30,00 € | kostenfrei | nach Vereinbarung |
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
89/14/02/2023
Der Ortschaftsrat Schlotheim empfiehlt dem Stadtrat Nottertal-Heilinger Höhen die Anlage einer Walnussplantage durch die Firma AUTARCS GmbH.
Der Beschluss wurde einstimmig per Niederschrift gefasst.
In der 15. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Schlotheim am 01.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
90/15/02/2023
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Schlotheim beschließt die vorliegende Tagesordnung vom 01.03.2023.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
91/15/02/2023
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Schlotheim genehmigt die Niederschrift der Ortschaftsratssitzung vom 08.12.2022.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
92/15/02/2023
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Schlotheim genehmigt die Niederschrift der Ortschaftsratssitzung vom 20.12.2022.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
93/15/02/2023
Der Ortschaftsrat Schlotheim empfiehlt dem Stadtrat Nottertal-Heilinger Höhen die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes zugunsten Dritter nach § 27 a ff. BauGB aus dem Kaufvertrag UR-Nr.: 379/2022 vom 16.12.2022 für die Wohnbau GmbH der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.
94/15/02/2023
Der Ortschaftsrat Schlotheim beschließt die Empfehlung für den Stadtrat Nottertal-Heilinger Höhen, den Geltungsbereich (siehe Anlage) als Fördergebiet „Sanierung OT Schlotheim, Gebiet „Auf der Ohm“ für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (Stadtumbau) und vorläufiges Stadtumbaugebiet festzulegen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Hans-Joachim Roth
Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Schlotheim