In der 13. Kalenderwoche ab 25.03.2024 wird auf den Friedhöfen die Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen gemäß der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durch eine zugelassene Firma durchgeführt.
Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen blauen Warnhinweis und werden im Prüfbericht vermerkt.
Wir bitten um Beachtung.