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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs (Stand Januar 2025) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8

„Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB])

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in der Sitzung am 10.03.2025 den geänderten Entwurf (Stand Januar 2025) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im verkürzten Verfahren nach BauGB bestimmt. Der geänderte Entwurf (Stand Januar 2025) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A+B) und der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Begründung nebst Anlagen (Teil C) liegen vom

24.03.2025 bis einschließlich 08.04.2025

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten:

montags

von 9.00 - 12.00 Uhr

dienstags

von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

geschlossen

donnerstags

von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

freitags

von 9.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der geänderte Entwurf (Stand Januar 2025) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und die Begründung nebst Anlagen kann von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, welche elektronisch abgegeben werden sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

post@stadt-nhh.de

Parallel wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße, OT Schlotheim“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung nebst Anlagen vom 24.03.2025 bis einschließlich 08.04.2025 im Internet unter der Adresse https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.

Um die weitere städtebauliche Entwicklung des Einzelhandelsstandortes in der Bahnhofstraße für künftige Vorhaben nach den Vorgaben des Baugesetzbuches zu sichern, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" erforderlich und wird wie folgt begründet:

Die Handelskette Netto betreibt langjährig in der Landgemeinde Nottertal-Heilinger Höhen im OT Schlotheim einen Lebensmittelmarkt im zentralen Stadtgebiet, am Standort des ehemaligen Bahnhofs. Diese Filiale ist neben dem Edeka-Markt und dem Aldi-Markt ein Träger der lokalen Grundversorgung.

Nun sollen Baukörper und Innenausbau jedoch an die Erfordernisse einer modernen Handelsimmobilie sowie an geänderte Kundenwünsche und eine zeitgemäße Präsentation der Warensortimente angepasst werden.

Die bisherige Flächengröße mit rd. 800 m² soll auf 1.000 m² verändert werden. Der Bäcker in der Vorverkaufszone soll um einen Gastronomiebereich erweitert werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, 11.03.2025

A. Blankenburg

Bürgermeister