Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Beschlüsse Obermehler

Ortschaftsrat Obermehler

In der 8. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Obermehler am 5. Februar 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

10/08/OBM/2026

Der Ortschaftsrat Obermehler bestätigt die geänderte Tagesordnung der 8. Ortschaftsratssitzung vom 5. Februar 2026 in Obermehler.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

11/08/OBM/2026

Der Ortschaftsrat Obermehler bestätigt die Niederschrift der 7. Sitzung des Ortschaftsrates vom 30. Oktober 2025.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

12/08/OBM/2026

Die ENVIRIA IPP PLATFORM GMBH, Frankfurt/ Main hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solargebiet PV Freiflächenanlage Obermehler“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (Aufstellungsbeschluss) gestellt.

Dem Ortschaftsrat Obermehler wird der Antrag zur Kenntnis und Empfehlung gegeben.

Der Ortschaftsrat Obermehler beschließt in seiner Sitzung die Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss einschließlich erforderlichem Zielabweichungsverfahren:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solargebiet PV Freiflächenanlage Obermehler“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Obermehler, Flur 10,

Flurstücke: 189; 192; 194; 196; 216

c)

Vorhabenträger ist:

ENVIRIA IPP DevCo 4 GmbH & Co.KG

Ferdinand-Happ-Straße 53

60314 Frankfurt am Main

d)

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, ENVIRIA IPP DevCo 4 GmbH & Co.KG, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt.

e)

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen

Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.

14/08/OBM/2026

Der Ortschaftsrat Obermehler beschließt die Bekanntmachung des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses:

Nr. 13/08/OBM/2026

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.

gez. Heiko Willfahrt

Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Obermehler