In der 8. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Obermehler am 5. Februar 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
10/08/OBM/2026
Der Ortschaftsrat Obermehler bestätigt die geänderte Tagesordnung der 8. Ortschaftsratssitzung vom 5. Februar 2026 in Obermehler.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
11/08/OBM/2026
Der Ortschaftsrat Obermehler bestätigt die Niederschrift der 7. Sitzung des Ortschaftsrates vom 30. Oktober 2025.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
12/08/OBM/2026
Die ENVIRIA IPP PLATFORM GMBH, Frankfurt/ Main hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solargebiet PV Freiflächenanlage Obermehler“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (Aufstellungsbeschluss) gestellt.
Dem Ortschaftsrat Obermehler wird der Antrag zur Kenntnis und Empfehlung gegeben.
Der Ortschaftsrat Obermehler beschließt in seiner Sitzung die Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss einschließlich erforderlichem Zielabweichungsverfahren:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solargebiet PV Freiflächenanlage Obermehler“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: |
| Gemarkung Obermehler, Flur 10, |
| Flurstücke: 189; 192; 194; 196; 216 |
| c) | Vorhabenträger ist: |
| ENVIRIA IPP DevCo 4 GmbH & Co.KG |
| Ferdinand-Happ-Straße 53 |
| 60314 Frankfurt am Main |
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, ENVIRIA IPP DevCo 4 GmbH & Co.KG, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
| e) | Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen |
Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.
14/08/OBM/2026
Der Ortschaftsrat Obermehler beschließt die Bekanntmachung des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses:
| Nr. 13/08/OBM/2026 |
Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Heiko Willfahrt
Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Obermehler