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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert:

Richtiges Parken in der eingeschränkten Halteverbotszone Markt und umliegende Straßen

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

immer wieder kommt es vor, dass die Bürgerinnen und Bürger Probleme mit dem richtigen Parken in der eingeschränkten Halteverbotszone Markt und den umliegenden Straßen haben.

Oft kommen Fragen auf, wie zum Beispiel:

  • Wie erkenne ich diese Zone?
  • Wo ist diese Zone?
  • Wie muss ich mich verhalten?
  • Wie parke ich richtig?
  • Wo darf ich parken?

Mit diesem Artikel möchten wir diese Fragen für die Allgemeinheit beantworten.

Die eingeschränkte Halteverbotszone befahren Sie zum einen über die Marktgasse und zum anderen vom Pferdemarkt zum Markt.

Sie erkennen den Beginn der Zone an folgendem Verkehrszeichen:

Ab hier gilt:

Das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Diese finden sie auf dem Marktplatz hinter dem Rathaus und im Flachsmarkt. Dort darf mit sichtbar ausgelegter Parkscheibe zwei Stunden geparkt werden.

Der Lieferverkehr darf auch außerhalb dieser Parkflächen, um ein Geschäft zu beliefern, halten.

Sie erkennen das Ende dieser Zone an folgendem Verkehrsschild:

Dieses befindet sich jeweils am Ende folgender Straßen:

Markt, Ratsstraße, Viehstraße und Flachsmarkt.

Ab sofort werden wieder Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt

und nach StVO verwarnt.

Sollten noch Fragen aufkommen wenden Sie sich an:

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Ordnungsamt

Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel.: 036021 - 98 254

E-Mail: s.biniok@stadt-nhh.de