Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 19.02.2024

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen in seiner Sitzung am 29. Januar 2024 die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung vom 11. März 2020, zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 25. Oktober 2023, wird wie folgt geändert:

§ 12 wird wie folgt geändert:

a)

In Absatz 1 Satz 1 wird der Betrag „65,00 EUR“ durch den Betrag „75,00 Euro“ und der Betrag „17,00 Euro“ durch den Betrag „20,00 Euro“ ersetzt.

b)

In Absatz 5 Satz 2 wird der Betrag „17,00 €“ durch den Betrag „27,00 Euro“ ersetzt.

c)

In Absatz 8 Satz 1 wird der Betrag „22,00 EUR“ durch den Betrag „27,00 Euro“ und der Betrag „17,00 Euro“ durch den Betrag „20,00 Euro“ ersetzt.

Artikel 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 19.02.2024

Blankenburg

Bürgermeister  —  -Siegel-

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.

Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:

1.

Mit Beschluss Nr. 355/27/10/2024 des Stadtrates der Stadt NHH vom 29.01.2024 wurde die Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt NHH beschlossen.

2.

Eingangsbestätigung:

Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht

Akt.Z.: 07.3-1406-0029/24 vom 08.02.2024

Bekanntmachungshinweise:

Entsprechend § 21 Abs. 3 ThürKO wird der Eingang der o.g. Satzung bestätigt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.10.2023 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der in Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Nottertal-Heilinger Höhen, d. 19.02.2024

Blankenburg

Bürgermeister der Stadt NHH